Zeitbilder 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

19 Informationen zu den Seiten 12 und 13: Zum Inhalt: Die Arbeit mit Fotos und letztlich Wahlplakaten wird im Methodenteil genau beschrieben. Hier soll auf folgende Kernfragen verwiesen werden: • Was siehst du auf dem Plakat? • Wie wirkt das Plakat auf dich? • Wer ist Adressatin bzw. Adressat des Plakats? • Welche Farben werden oft verwendet? • Was ist im Vordergrund zu sehen, was im Hintergrund? • Findest du Symbole auf dem Plakat? Wofür könnten sie stehen? • Gibt es Text auf dem Plakat? Was ist die Botschaft? Hinweise zu Methodik/Didaktik: Im Arbeitsheft 4 findet sich ein Arbeitsblatt zum Thema Wahlplakate der NSDAP auf Seite 4. Informationen zu den Seiten 14 und 15: Zum Inhalt: Zur Thematik kann gut mit Filmen gearbeitet werden. So kann die Propaganda der Nationalsozialisten am Beispiel des Propagandafilms „Triumph des Willens“, der als Dokumentarfilm betitelt wurde und von Leni Riefenstahl gefilmt wurde, transparent gemacht werden. Der Film enthält Filmausschnitte vom Parteitag 1934 und Auszüge aus Reden verschiedener Parteigrößen der NSDAP. Riefenstahl verwendete bewegte Kameras, Teleobjektive und Luftaufnahmen, untermalte den Film mit Musik, verwendete schnelle Schnitte und zahlreiche Bildmontagen. Ein Film, der das Schicksal der jüdischen Bevölkerung dokumentiert, ist „Hitlerjunge Salomon“. Besonders der Ausschnitt zur Rassenideologie der Nationalsozialisten kann als Diskussionsgrundlage in der Klasse dienen (https://www.youtube.com/watch?v=LihuU0r1aDo). Hinweise zu Methodik/Didaktik: Einzelne Filmsequenzen können ausgewählt werden, um die Propagandaszenarien aufzudecken (zB: Anflug Hitlers nach Nürnberg, Aufnahmen Hitlers von unten, Kinder und Jugendliche auf Zehenspitzen, um Hitler zu sehen etc.). Alternativ könnte eine Szene aus der Satire „Der große Diktator“ mit Charlie Chaplin gezeigt werden (https://www.youtube.com/watch?v=xY9_rA2RSsE). Informationen zu den Seiten 16 und 17: Zum Inhalt: Die ideale deutsche Frau sollte arischer Abstammung sein, treu, pflichterfüllt und ordnungsliebend. Die Geburt möglichst vieler (männlicher) Kinder wurde mit Auszeichnungen belohnt. Die Frau sollte sich dem Mann unterordnen, mit der Einführung des Muttertags und des Mutterkreuzes sollte die Gewichtung der Rolle der Frau verstärkt auf die Mutterschaft gelegt werden. Emanzipatorische Bewegungen wurden als jüdisch bezeichnet. Frauen wurde bereits 1921 untersagt, Mitglied der Parteiführung zu werden. Mit wenigen Ausnahmen sollten Frauen auch keinen Beruf ausüben, da dieser sie an der Erziehung der Kinder hinderte. Als geduldete, weil als typisch weibliche Berufe angesehen, waren die Berufe der Krankenschwester, der Erzieherin oder der Verkäuferin. Auch als Dienstmädchen, Köchin oder Bäuerin durften Frauen arbeiten. Betonung erfuhr auch der so genannte Gehorsamsparagraph (§ 1354) des Bürgerlichen Gesetzbuches, der 1900 in Kraft getreten war und der lautete: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Missbrauch seines Rechts darstellt.“ Interessant erscheint, dass diese Formulierung in Deutschland erst 1957 aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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