Zeitbilder 3, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer
70 Der Mann ist rechtsfähig und Oberhaupt der Familie. Es ist seine Aufgabe seine Ehefrau zu beschützen. Er hat das alleinige Erziehungsrecht. Kinder dürfen vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Haus des Vaters nicht verlassen, außer sie melden sich zum Militärdienst. Der Vater darf sie bis zu ihrem 17. Geburtstag einen Monat lang einsperren und bleibt bis zur Volljährigkeit ihr gesetzlicher Vertreter und Erziehungsberechtigter. Arbeitsauftrag 6: individuelle Lösung Seite 48: Der Wiener Kongress – Zurück zur alten Ordnung Arbeitsauftrag 1: Bildbeschreibung nach M2: Beschreibe das Dargestellte (Personen, Tieren Gegenstände, …). Was ist im Vordergrund, was im Hintergrund zu sehen? Erkläre die Körperhaltung der Personen, ihre Kleidung und ihren Gesichtsausdruck. Sagt uns das Bild etwas über das Verhältnis der Personen zueinander und ihre gesellschaftliche Stellung? Ist die Darstellung naturgetreu oder weichen bestimmte Einzelheiten von der Wirklichkeit ab? Wer hat das Werk geschaffen? Wurde das Werk in Auftrag gegeben? Wen möchte die Künstlerin oder der Künstler ansprechen? Will die Künstlerin oder der Künstler etwas besonders hervorheben? Mit welcher Technik wurde das Werk geschaffen? Finde heraus, mit welchen Mitteln die Künstlerin bzw. der Künstler arbeitet, zB durch den Einsatz von Licht und Schatten, die Richtung des Lichteinfalls, die Anordnung von Personen und Gegenständen. Ist die Aussage bzw. der Zweck des Werkes erkennbar? Handelt es sich um eine zeitgenössische bildliche Quelle oder um eine bildliche Darstellung aus einer anderen Zeit? Beachte die Informationen der Bildunterschriften. Formuliere die Gesamtaussage des Bildes. Wie wirkt das Bild auf dich? Welche Botschaften oder Aussagen vermittelt das Bild? Erkläre, welche für die Zeit typischen Sichtweisen, Vorstellungen oder Haltungen das Bild verdeutlicht. Arbeitsauftrag 2: Die abgebildeten Personen rund um den Tisch tragen hochdekorierte Uniformen. Sie stehen im Zentrum des Gemäldes, offensichtlich gehört ihnen die Aufmerksamkeit der Umstehenden. Arbeitsauftrag 3: individuelle Lösungen Arbeitsauftrag 4: individuelle Lösungen Arbeitsauftrag 5: Sprachprobleme, Verständigungsschwierigkeiten, Versorgungsprobleme, Unterbringungsschwierigkeiten etc. Seite 49: Die Doppelmonarchie und ihr Ende Arbeitsauftrag 1: Die Verfassung von 1867 sah für alle männlichen Staatsbürger über 24 Jahren das Wahlrecht zum Reichsrat vor, schränkte es jedoch doppelt ein. Es war kein gleiches, sondern ein Kurienwahlrecht: Der Wert der Stimme hing davon ab, welcher der vier Kurien (Wählergruppen) ein Wähler angehörte. Es war aber auch kein allgemeines, sondern ein Zensuswahlrecht: Wählen durfte nur, wer eine bestimmte Summe Steuern im Jahr bezahlte. Damit waren über 90 Prozent der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Der Kaiser ernennt bzw. erlässt die Regierung und die Exekutive und hat das sogenannte Notverordnungsrecht. Ebenso hat der Kaiser Einfluss auf die Legislative und den Reichsrat. Er ernennt die Mitglieder des Herrenhauses, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden von den wahlberechtigten Staatsbürgern gewählt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags ö v
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