Zeitbilder 3, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

34 und die Gründe für die Absetzung und Beseitigung der Herrscher auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin verglichen werden. Informationen zur Seite 102: Die Zusammenfassung „Auf einen Blick“ fasst das Kapitel „Reformen und Revolutionen“ zusammen und bietet sich zur Wiederholung an. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Das komplexe Kapitel wird kurz zusammengefasst und gefestigt. Informationen zur Seite 103: Hier besteht die Möglichkeit, im Kapitel bereits angewandte Kompetenzen nochmals zu trainieren. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Arbeitsauftrag 1 vertieft die Fähigkeiten zur Quellenkritik, Arbeitsauftrag 2 bedient sich der Methode des Geschichte Schreibens. Mit Nationalfeiertagen und deren Bedeutung für einen Staat setzt sich Arbeitsauftrag 3 auseinander. Hier können die Herkunftsstaaten der Schülerinnen und Schüler und deren Nationalfeiertage ebenso Platz finden. Arbeitsauftrag 4 setzt sich mit den Geschehnissen in Form einer Karikatur auseinander und im Rahmen von Arbeitsauftrag 5 ist eine Quelle zu analysieren. Informationen zu den Seiten 104 und 105: Im Kapitel „Ehe und Liebe“ wird dargelegt, dass es bis weit ins 18. Jahrhundert hinein eigentlich unüblich war aus Liebe zu heiraten. Zum Inhalt: Frauen im Mittelalter standen unter der Vormundschaft ihres Vaters, später ihres Mannes und falls diese starben ging die Vormundschaft wieder auf den Vater oder den ältesten männlichen Verwandten über. Hauptsächliche Forderung an Frauen aller Schichten war die Geburt von männlichen Kindern (Erben, Arbeitskraft). Unfruchtbarkeit der Ehefrau war im Mittelalter einer der häufigsten Scheidungsgründe. Von der Frau wurde absolute Treue zum Ehemann verlangt. Wurde sie beim Ehebruch erwischt, besaß der Gatte das Recht, sie zu töten. Er selbst dagegen konnte, ohne schwerwiegende Folgen erwarten zu müssen, zu mehreren Frauen sexuellen Kontakt pflegen. Aus zeitgenössischen Gemälden ist bekannt, dass die Symbolik im gesamten Mittelalter und in der Renaissance eine wichtige Rolle spielt. Bei allen Darstellungen reicht der Bräutigam der Braut seine rechte Hand. Zudem sind sämtliche Verwandten, Bekannten und zuweilen auch die Nachbarn als Zeugen dieses Trauungsaktes um das Brautpaar gruppiert. Die Renaissance kennt auch die Ehen zur linken Hand. Diese wurden mit Frauen geschlossen, die nicht der Gesellschaftsschicht des Mannes zugehörten. Weder sie noch ihre Kinder waren erbberechtigt. Erst die Aufklärung und Romantik kennt die Liebesheirat in bürgerlichen Kreisen. Bis ins 20. Jahrhundert galt sie als Ausnahme, wirtschaftliche Gründe standen bei den Eheschließungen im Vordergrund. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Im Zusammenhang mit diesem Thema können die derzeit möglichen Familienkonstellationen besprochen werden. Informationen zu den Seiten 106 und 107: Im Kapitel „Bildung und Wissen“ wird die Entwicklung und Bedeutung von Bildung dargelegt. Zum Inhalt: Eines der wesentlichsten Kinderrechte ist das Recht auf Bildung. Studien besagen, dass Bildung ein wichtiger Schlüssel für den Weg aus der Armut ist. In den letzten 15 Jahren besuchten weltweit Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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