Zeitbilder 3, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

29 Zum Inhalt: Österreich hat ein Asylverfahren entwickelt, dem sich Flüchtlinge unterziehen müssen. Nach der Einreise nach Österreich müssen Flüchtlinge bei einer Polizeidienststelle einen Asylantrag stellen. Dort wird auch die Erstbefragung mit Hilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern durchgeführt. Im Anschluss an die Erstbefragung wird im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Prognose erstellt, ob der Flüchtling zum Asylverfahren zugelassen wird oder ob ein anderer EU-Staat zuständig sein könnte. Die Dublin Vereinbarung legt nämlich fest, dass Flüchtlinge dort um Asyl ansuchen müssen, wo sie erstmals europäischen Boden betreten. Erhält der Flüchtling eine positive Prognose wird er/sie in ein Verteilzentrum überstellt. Ist der Flüchtling minderjährig oder wahrscheinlich ein Dublin-Fall wird er oder sie in die Erstaufnahmestelle Traiskirchen oder Thalham überstellt. Dort warten Asylwerberinnen und Asylwerber auf ihr Gespräch im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sie befinden sich in der sogenannten Grundversorgung. Nach dem erfolgten Interview, auf das Asylwerbende oft lange Zeit warten, wird entschieden, ob aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention Asyl gewährt wird, subsidiärer Schutz aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention oder ob er oder sie aus humanitären Gründen in Österreich bleiben darf. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Bei negativem Ausgang des Verfahrens wird eine Rückkehrentscheidung getroffen, der/die abgelehnte Asylwerber/in muss das Land verlassen oder wird abgeschoben. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Dieses aktuelle Thema kann anhand von Zeitungsberichten diskutiert werden. Die Asylkoordination Österreich bietet Workshops für Schulklassen an (https://www.asyl.at/de/) . Informationen zu den Seiten 80 und 81: Das Kapitel „Herausforderungen durch Migration“ beschäftigt sich mit dem Unterschied zwischen Migration und Flucht und geht auf historische Fluchtbewegungen ein. Zum Inhalt: Ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 2016 beschäftigt sich mit der Frage, wie Wien ohne Migrantinnen und Migranten zurechtkommen würde. „Wien wäre ohne Migranten eine „schmutzige Liebeskummer-Hochburg für Ältere“. Zu diesem Schluss kommt ein Team des Instituts für Soziologie der Universität Wien, das Fakten zur Zuwanderung in der Bundeshauptstadt analysiert hat. Demnach wären die Auswirkungen gravierend, was auch an der Größe der betreffenden Gruppe liegt. Wien wäre hungriger, einsamer, älter, ungebildeter und in weiterer Folge weniger leistungsfähig, so die Conclusio. Gäbe es keine Zuwanderung, würden laut Prognose 508 chinesische Restaurants fehlen. Auch 71 Imbissstände mit Kebap, Pizza oder Asia-Nudeln würde man vergeblich suchen. Wein gäbe es vermutlich schon, möglicherweise würden jedoch die Produktionskosten steigen. Laut der Erhebung arbeiten die ausländischen saisonalen Hilfskräfte bei der Lese ab 2,50 Euro pro Stunde. Jeder vierte Wiener hätte ohne Migranten Liebeskummer – weil der Partner gar nicht hier wäre. 143.584 Haushalte würden mindestens einen Mitbewohner verlieren. Die Neo-Wiener senken auch das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung signifikant, nämlich von 45,5 auf 35,5 Jahre. Düster auch das Szenario in Sachen Dienstleistungen: Reinigungsfirmen hätten fast kein Personal, da 93,6 Prozent der Mitarbeiter Migrationshintergrund haben. In sozialen Berufen würden knapp zwei Drittel der Angestellten fehlen. Möglicherweise wäre es auch um die öffentliche Ordnung schlecht bestellt. Denn 61,2 Prozent der Beschäftigten im Bereich Schutz und Sicherheit sind ebenfalls Migranten. Sogar in der Verwaltung arbeiten laut der Analyse 27,8 Prozent Zuzügler aus anderen Ländern. Wien hätte außerdem rund 30 Prozent weniger Studierende. Für die Datensammlung wurden Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft oder zumindest mit ausländischem Geburtsort bzw. Menschen mit mindestens einem nicht hier geborenen Elternteil herangezogen. Lediglich bei den Studierenden wurde der Anteil auf Nicht-Staatsbürger beschränkt. Bei den Ehe- und Lebenspartnern wurden Personen, wo nur elterlicher Migrationshintergrund besteht, nicht berücksichtigt.“ (https://kurier.at/chronik/wien/wie-waere-wien-eigentlich-ohne-migration/188.779.290 ) Hinweise zu Methodik/Didaktik: Auf der Plattform für Migrantinnen und Migranten (https://www.migration . gv.at/de/willkommen/?no_cache=1) können zahlreiche Informationen aufgerufen werden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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