Zeitbilder 2, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

31 Diese durften sogar untergeordnete Funktionen, wie zum Beispiel Ordner oder Polizeibeamte einnehmen. Ferner führte Perikles die Theatergelder und die Getreidespenden an die ärmere Bevölkerung ein. 431 v. Chr. begann er den zweiten Peloponnesischen Krieg, in dessen Verlauf er 429 v. Chr. an der Pest starb. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Der Gegenwartsbezug kann hergestellt werden, indem mit den Schüler/innen ausgewertet wird, welche Berufe in der Gegenwart als geachtet und begehrt angesehen werden oder als unattraktiv und was die Gründe dafür sein könnten. Informationen zu den Seiten 66 und 67: Die gesellschaftlichen Verhältnisse in Rom werden als wichtiger Faktor für die Stellung Roms als Zentrum der Weltwirtschaft dargelegt. Zum Inhalt: Die Angehörigen der römischen Gesellschaft können in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden. Zunächst gibt es eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen: Die rechtlich Freien und die rechtlich Unfreien, d.h. römische Bürger auf der einen, Sklaven auf der anderen Seite. Die Gruppe der rechtlich Freien, der Bürger, war wieder unterteilt: Zunächst in den Geburtsadel (Patrizier) und Plebejer (Nichtadlige). Dazu kamen die liberti (freigelassene Sklaven), die freilich in mancher Hinsicht benachteiligt waren, und peregrini (freie Bürger fremder Staaten oder Städte), die ebenfalls nicht alle römische Bürgerrechte besaßen. Wichtiger als die Gliederung in Patrizier und Plebejer war schließlich aber die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Vermögensklasse: Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal für die Zugehörigkeit zum Adel und zu den fünf unteren Klassen war das Vermögen. Nach diesem wurden zur Zeit der Republik alle 5 Jahre von einem censor die Zugehörigkeit jedes einzelnen Bürgers festgelegt und seine politischen Rechte bemessen. Nicht nur steuerlich, auch juristisch genießt der römische Bürger Vorteile gegenüber dem nichtrömischen Reichsbewohner. Arme Bürger in Rom erhielten regelmäßig Getreide für ihren Unterhalt; unter Augustus gab es ca 320 000 Personen, die auf diese monatliche Ration angewiesen waren. Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit Unterstützungsfonds, die vor allem wegen des Bevölkerungsrückgangs in Italien eingerichtet wurden. Die oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war. Zum Senat gehörte zur Zeit der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt bekleidet hatte; am angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat, innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelsfamilien. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Da einige wesentliche Themenbereiche angeboten werden – Millionenstadt – Verkehrswege und Verkehrsprobleme – Handwerker und Händler – Reichtum und Armut als Gegensätze in der Stadt – Landwirtschaft – Sklaven und Sklavenaufstände – bietet sich eine arbeitsteilige Gruppenarbeit an. Informationen zu den Seiten 68 und 69: Das Kapitel beschäftigt sich im Sinne der Welt- und Vernetzungsgeschichte mit dem globalen Handel zwischen China und Rom vor 2000 Jahren. Zum Inhalt: Im Frühjahr 1974 fanden Bauern aus der chinesischen Provinz Shaanxi beim Bau eines die ersten Fragmente der sagenumwobenen Terrakottaarmee. Anhand von Testbohrungen wurde festgestellt, dass es sich hier um eine der größten archäologischen Entdeckungen des 20. Jahrhunderts handelt, nämlich einer gewaltigen Ansammlung von Kriegern und Pferden aus Ton, die zur Grabanlage von Qin Shi Huang Di (259 – 210 v. Chr.) dem ersten Kaiser Chinas gehören. Die Existenz der legendären Tonarmee wurden durch historische Aufzeichnungen aus der frühen chinesischen Kaiserzeit belegt. Seit 1987 gehört die Grabanlage zum UNESCO-Weltkulturerbe. Bisher ist etwa ein Viertel der Anlage freigelegt. Der erste Kaiser von China, Qin Shi Huang Di, wurde im Alter von 13 Jahren zum Herrscher des Königreichs Qin ernannt. Im Alter von 22 Jahren übernahm der König die Regierungsgeschäfte selbst und zog mit einer Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des V rlags öbv

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