Zeitbilder 4, Arbeitsheft
36 Zu den Schulbuchseiten 82 und 83 Die UNO – der Traum vom Weltfrieden Arbeitsauftrag 1: Lies die unten angeführten Artikel aus der UN-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948. Überlege, welche Menschenrechte du bereits kennst. Frage deine Eltern und deine Freundinnen und Freunde, welche Menschenrechte sie kennen. Arbeitsauftrag 2: Teste dein Wissen. 1. Was gehört nicht zu den Zielen der UNO? a) den Weltfrieden zu sichern b) den Bau von Atomkraftwerken zu verhindern c) die Gleichberechtigung aller Staaten zu garantieren d) die Menschenrechte zu schützen 3. Wie viele Kriege gab es auf der Welt seit 1945? a) weniger als 50 b) weniger als 100 c) mehr als 200 d) mehr als 400 2. Wann und wo wurde die UNO gegründet? a) 1919 in Paris b) 1938 in Genf c) 1945 in San Francisco d) 1950 in New York 4. Wie heißt das wichtigste Organ der UNO? a) Vollversammlung b) Sicherheitsrat c) Wirtschafts- und Sozialrat d) Internationaler Gerichtshof Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Q Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgend- einen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; (…) Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; (…) Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit (…) Artikel 23: 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 26: 1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. (http://www.un.org ) Nu r zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv
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