Zeitbilder 4, Arbeitsheft

29 Zu den Schulbuchseiten 58 und 61 Die Zweite Republik – ein neues Österreich Arbeitsauftrag 1: Füge die passenden Satzteile zusammen, indem du die richtigen Ziffern in das jeweilige Kästchen schreibst. 1. Im Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg 2. Die stationierten Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter wollten 3. Viele Menschen, vor allem Sudeten- deutsche, flüchteten 4. Nach sieben Jahren Nazi-Diktatur wollten die österreichischen Politiker 5. In der Moskauer Deklaration von 1943 anerkannten die Alliierten 6. Die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) 7. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) 8. Die „Entnazifizierung“ der ehemaligen Nationalsozialisten wurde ein selbstständiges und unabhängiges Österreich. Österreich als erstes „Opfer“ der Angriffspolitik. bald nach Kriegsende nach Österreich. endlich wieder nach Hause. bald zu einer bürokratischen Angelegenheit. wurde Nachfolgerin der Christlichsozialen Partei. wurde Nachfolgerin der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei der Ersten Republik. mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht. Arbeitsauftrag 2: Erläutere die hier aufgelisteten Bestimmungen aus dem Staatsvertrag. Recherchiere unter dem oben angeführten Link alle Themen, die im Staatsvertrag behandelt werden. Auszug aus dem Österreichischen Staatsvertrag Q Artikel 1. Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat. Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, dass Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist. Artikel 2. Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs. Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, dass sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden. Artikel 6. Menschenrechte. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern. Artikel 7. Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgen- land und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache. Artikel 8. Demokratische Einrichtungen. Österreich wird eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung haben und verbürgt allen Staatsbürgern ein freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politischer Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden. (http://www.ris.bka.gv.at ) Arbeite nach M1+A1 Modul 3 – Demokratie in Österreich in historischer Perspektive Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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