Zeitbilder 4, Arbeitsheft

26 Zu den Schulbuchseiten 58 bis 61 Der lange Weg zum Frauenwahlrecht in Österreich Arbeitsauftrag 1: Trage die folgenden Daten zur Entwicklung des Wahlrechts in Österreich auf einer Zeitleiste ein. Arbeitsauftrag 2: Lies den folgenden Text aufmerksam und fasse ihn mit eigenen Worten schriftlich zusammen. Beschreibe auch das Bild. Welche Personen sind abgebildet? Was machen sie? Wo befinden sie sich? Überblick Wahlrechtsentwicklung in Österreich 1848 – 1919 D 1848 Reichstagswahlen (nur Männer) 1849 Gemeindewahlrecht für Besitzende (auch Frauen) 1861 Landtagswahlrecht für Besitzende (auch Frauen) 1873 Direkte Wahl des österreichischen Abgeordnetenhauses zum Reichsrat (Zensus-, Kurienwahlrecht: nur in der Kurie der Großgrundbesitzerinnen und Großgrundbesitzer gibt es auch einige wahlberechtigte Frauen) 1888 Entzug des den steuerpflichtigen Frauen Niederösterreichs bis dahin zustehenden Gemeinde- und Landtagswahlrechts 1896 Allgemeines Männerwahlrecht (Zensuswahlrecht) 1907 Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer (Ausschluss aller Frauen) 1918 Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen Wahlrechts für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts 1919 Wahl zur österreichischen Nationalversammlung (Frauen haben erstmals das aktive und passive Wahlrecht) (http://www.onb.ac.at) Frauen dürfen endlich wählen D Am 12. November 1918 wurde nach dem Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie die „Republik Deutschösterreich“ ausgerufen. Der neue Staat musste nun unter den schwierigen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen nach dem Ersten Weltkrieg aufgebaut werden. In den ersten Gesetzen traf die Provisorische Nationalversammlung grundsätzliche Entscheidungen für das demokratische System Österreichs. Ohne weitere Komplikationen und Schwierigkeiten brachte Staatskanzler Karl Renner am 12. November 1918 im Staatsrat das „allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ durch. Das Frauenwahlrecht war damit endlich erreicht und gehörte zu den frühesten in Europa. Am 18. Dezember 1918 wurde die genaue Wahlordnung beschlossen. Das Wahlalter wurde auf 20 Jahre festgelegt, das passive Wahlrecht erlangten Personen mit 29 Jahren. (…) Frauen waren nun zu einem entscheidenden und noch unbekannten Faktor in der Politik geworden. Als eine Folge des Krieges stellten sie mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten. Die Parteien konnten ihr Wahlverhalten noch nicht einschätzen. (…) Die Plakate und Flugzettel zeigen erstmals das Werben der Parteien speziell um die Frauen als neue Wählerschicht. Die Wahlkampfthemen für Frauen reduzierten sich dabei fast ausschließlich auf das Wohlergehen der Familie und die Zukunft der Kinder. Das öffentliche Bild von Politik war durchwegs männlich dominiert. Auf Plakaten waren als politische Akteure fast ausschließlich Männer dargestellt. Frauen wurden dagegen nur sehr selten abgebildet und wenn, dann meist in der Rolle als Hausfrau und Mutter. Einige kandidierende Parteien nahmen im Wahlkampf überhaupt keine besondere Rücksicht auf die neuen Wählerinnen. Allerdings ist zumindest die Anrede „An alle Wähler und Wählerinnen!“ bei den Flugblättern der meisten Parteien zu finden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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