Zeitbilder 2, Arbeitsheft

57 Zu den Schulbuchseiten 140 und 141 Menschen- und Bürgerrechte für alle? Die Französische Nationalversammlung verkündete am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Diese Erklärung bildete die Grundlage für Demokratie und Freiheit in Frankreich. In den 17 Artikeln werden die grundlegenden Bestimmungen über den Menschen, seine Rechte und die Nation beschrieben. Arbeitsauftrag 1:   Unterscheide im Auszug aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte und Besitzrechte. Liste auf, zu welchen dieser Rechte in den Artikeln eine Aussage getroffen wird. Wie ähnliche Texte aus dieser Zeit galt auch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zum Zeitpunkt ihrer Formulierung nicht für Frauen. In ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“ aus dem Jahr 1791 forderte Olympe de Gouges die völlige soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Frauen. Olympe de Gouges war Schriftstellerin, die neben zahlreichen Romanen und Theaterstücken unzählige politische Schriften verfasste, in denen sie ihre persönliche Meinung vertrat. Sowohl als Gegnerin der Sklaverei als auch als Kämpferin für die Gleichberechtigung der Frau machte sie sich unbeliebt und wurde verhöhnt. Zur Zeit des französischen Terror- Regimes veröffentlichte sie Schmähschriften gegen Robespierre und Marat, was im Oktober 1793 zu ihrer Verhaftung und Anfang November 1793 zu ihrer Hinrichtung führte. Arbeitsauftrag 2:   Recherchiere im Internet zu Olympe de Gouges und ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Liste die Artikel 1, 2, 4, 6, 10, 11 und 17 aus ihrer Erklärung auf und vergleiche sie mit der Menschen- und Bürgerrechtserklärung. Stelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest. http://olympe-de-gouges.info/lebenslauf/ http://www.women-in-history.eu/details_de/items/62.html http://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/olympe-de-gouges/ Auszug aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte Q Art. 1: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. (...) Art. 2: Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen die Unterdrückung. Art. 4: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet. (...) Art. 6: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. Es muss für alle gleich sein, mag es beschützen oder bestrafen. (...) Art. 10: Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete Öffentliche Ordnung stört. Art. 11: Die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte: Jeder Bürger kann also frei werden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen. Art. 17: Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden. (...) (http://de.wikipedia.org , abgerufen am 1.12.2016) Olympe de Gouges (Miniatur, um 1790) Arbeite nach M1 Arbeite nach A1 Ausbeutung und Menschenrechte Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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