Zeitbilder 4, Schulbuch
72 Auf einen Blick Hundert Jahre Republik Österreich Ende der Habsburgermonarchie 1918 erklärten Tschechen, Südslawen und Ungarn ihre Selbstständigkeit. Kaiser Karl I. verzichtete auf die Staatsgeschäfte. Die Republik wurde ausgerufen. Durch die Bestimmungen des Friedensvertrags von Saint Germain wurde aus dem großen Habsburgerreich neben anderen Nachfolgestaaten das relativ kleine Österreich. Erste Republik und ihr Ende Der Kleinstaat Österreich musste die Staatsschulden und Reparationszahlungen der Monarchie übernehmen. Die Menschen hungerten, die Wirtschaft lag auch durch die herrschende Inflation darnieder. Die Völkerbundanleihe und die daran geknüpften Bedingungen stoppten die Inflation. Das Sparprogramm und die Ein- führung des Schillings als Währung verringerten jedoch Kaufkraft und Produktion und steigerten die Arbeitslosigkeit. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden großen Parteien – Christlichsozialer Partei und Sozialdemokratischer Arbeiterpartei – verschärften sich zunehmend. Die Wehrverbände der beiden Parteien hatten großen Anteil daran. Der austrofaschistische „Ständestaat“ Nach der Ausschaltung des Parlaments unter Bundeskanzler Dollfuß wurde Österreich autoritär regiert. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei wurde verboten, führende Sozialdemokraten mussten fliehen oder kamen ins Gefängnis. Im Juli 1934 versuchten damals illegale österreichische Nationalsozialisten einen Umsturz, der jedoch fehlschlug. „Anschluss“ Am 12. März 1938 befahl Hitler den Einmarsch deutscher Truppen in Österreich, am 13. März 1938 wurde das „Anschlussgesetz“ beschlossen, Österreich wurde Teil des Deutschen Reichs. Zweite Republik SPÖ, ÖVP und KPÖ einigten sich im April 1945 auf eine provisorische Regierung, die von der Sowjetunion und den Westalliierten anerkannt wurde. Österreich war nach der Befreiung in vier Besatzungszonen (USA, GB, F, UdSSR) geteilt. Am 15. Mai 1955 unterzeichneten die Alliierten und Österreich den Staatsvertrag. Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat das Neutralitätsgesetz. Regierungen in der Zweiten Republik Zunächst regierten alle Parteien gemeinsam in einer Konzentrationsregierung, danach bis 1983 entweder die SPÖ oder die ÖVP in einer Alleinregierung und die beiden Parteien in einer Großen Koalition. Seit 1983 lenken sowohl Große aus auch Kleine Koalitionsregierungen (SPÖ-FPÖ, SPÖ-ÖVP, ÖVP-FPÖ (BZÖ), SPÖ- ÖVP, ÖVP-FPÖ) die Staatsgeschäfte. Sozialpartnerschaft Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerschaft erarbeiten gemeinsam Strategien in der Wirtschafts- und Sozialpolitik und geben diese an die jeweilige Regie- rung weiter. Die gute Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern und Regierungen trägt seit 1945 zum sozialen Frieden in Österreich bei. Sozialstaat Österreich Verschiedene Versicherungen (zB Kranken- versicherung) und weitere Sozialleistungen sollen für soziale Gerechtigkeit sorgen und eine größtmögliche Absicherung für alle Bürgerinnen und Bürger bieten. Grundprinzipien der Verfassung Österreich ist demokratisch, republi- kanisch, bundesstaatlich, rechtsstaatlich, gewaltentrennend und liberal. Extremismus in Österreich Menschen, die Ordnungen, Regeln und Normen des demokratischen Verfassungsstaates ablehnen, also Extremistinnen und Extremisten, gibt es auch in Österreich. Extremis- mus kann in verschiedenen Formen auftreten, zB Rechtsextremismus, Linksextremismus, Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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