Zeitbilder 4, Schulbuch

Modul 3 – Demokratie in Österreich in historischer Perspektive 69 1920 heute 1934 bis 1945 Die demokratische „Kelsen-Verfassung“ wurde 1934 durch die autoritär-faschistische „Maiverfassung“ ersetzt (S. 11, S. 61). Von 1938 bis 1945 folgte die Eingliederung des „Ständestaates“ Österreich in die nationalsozialistische Diktatur des Deutschen Reiches. Nach dem Kriegsende und der Ausrufung der Zweiten Republik 1945 trat die Bundesverfassung der Ersten Republik wieder in Kraft. Die Gewaltenteilung Auf dieser demokratischen Verfassung beruht das politische System in Österreich. Es stützt sich auf drei Gewalten – die Legislative, die Exekutive und die Judikative (s. Grafik). Diese Teilung der Gewalten soll gewährleisten, dass keine staatliche Einrichtung und kein Amt zu viel Macht ausüben kann. Die Gewalten sollen voneinander getrennt sein und sich gegenseitig kontrollieren: Das Parlament (= die Legislative) soll die Arbeit der Regierung (= die Exekutive) kontrollieren. Die unabhängigen (Höchst-)Gerichte wiederum sollen gewährleisten, dass die Arbeit von Parlament und Regierung den Gesetzen entspricht. Ermittle mit Hilfe der Grafik, welche Gerichte das Parlament bzw. die Regierung kontrollieren. Erkläre, wie in Österreich bzw. in Europa ein Gesetz entsteht. Erkläre, wie in Österreich die Regierung gebildet wird. Erörtere, warum die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung nicht völlig gegeben ist. Denke dabei an die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Arbeite nach M6 Gewaltenteilung in Österreich (Quelle: Demokratiezentrum) EU Legislative Exekutive Judikative wählen Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) Wählerinnen und Wähler Parteien entsenden entsenden Volksbegehren wählen beschließt beschließt Europäischer Rat Europäische Kommission Ministerrat schlägt vor rechtlicher Rahmen für prüft kontrolliert Gesetze Richtlinien und Verordnungen Bundes- präsident schlägt vor entsendet gelobt an/ entlässt Bundesregierung beraten beraten Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof Kontrolle der politischen Akteurinnen und Akteure, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen Europäisches Parlament Verfassungs- gerichtshof Verwaltungs- gerichtshof Rechnungshof Volksanwalt- schaft Sozialpartnerinnen und Sozialpartner + Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft § § § Parlament Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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