Zeitbilder 4, Schulbuch
46 Auf einen Blick Holocaust/Shoah, Genozid und Menschenrechte Rassismus und Fremdenfeimdlichkeit Die im 19. Jh. entstandene und wissenschaftlich nicht haltbare „Rassenlehre“ schrieb verschiedenen Menschengruppen bestimmte positive und negative Eigenschaften zu und unterschied „höhere“ und „niedere“ Rassen. Daraus leiteten die europäischen Mächte das Recht zur Kolonisation ab. Das NS-Regime begründete so den Genozid an der jüdischen Bevölkerung. Rassisten glauben an ihre eigene Höherwertigkeit. Fremdenfeindlichkeit ist eine Folge von Rassismus und zeigt sich bis heute im Alltagsleben. Roma und Sinti Jahrhundertelang warfen viele Menschen in Europa ihnen ihre nomadische Lebensweise vor und bezichtigten sie der Faulheit und des kriminelles Verhaltens. Das machte sie zu Außenseitern und zu Opfern in der NS-Zeit. Erst seit 1993 sind die Roma in Österreich als eigene Volksgruppe mit Minderheitenrechten anerkannt. Antisemitismus Hass oder Feindschaft gegenüber jüdischen Menschen nennt man Antisemitismus. Er kann religiöse, wirtschaftliche oder auch rassistische Gründe haben. Holocaust/Shoa Ab 1933 wurden im national- sozialistischen Deutschland jüdische Geschäfte boykottiert, es gab Berufsverbote für jüdische Menschen, die „Nürnberger Rassengesetze“ verboten Mischehen, jüdischer Besitz wurde „zwangsarisiert“. Jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und hatten keinen staatlichen Schutz mehr. Das NS-Regime errichtete Gettos und Konzentrationslager für die Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden. In Auschwitz, dem größten Konzentrationslager, wurden etwa eineinhalb Millionen Menschen (Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, Zeugen Jehovas, Polinnen und Polen, russische Kriegsgefangene) ermordet. Entnazifizierung Die alliierten Mächte verboten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges umgehend alle Symbole und Organisationen des NS-Staates. Menschen, die an den Gräueltaten des NS-Regimes beteiligt waren, wurden zur Verantwortung gezogen. Völkermord Völkermorde sind seit der Antike belegt. Im 20. und 21. Jahrhundert kam es zu Genoziden am arme- nischen Volk durch die türkische Mehrheitsbevölkerung, an Ukrainerinnen und Ukrainern durch die sowjetische Regierung („Holodomor“), am jüdischen Volk und an Roma und Sinti während der NS-Zeit, an den Tutsi in Ruanda durch die Mehrheitsbevölkerung der Hutu, an Bosniaken durch die serbische Armee und durch serbische Milizen und an Jesidinnen und Jesiden durch den Islamischen Staat. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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