Zeitbilder 4, Schulbuch

Modul 5 – Holocaust/Shoah, Genozid und Menschenrechte 45 Genozid an Roma und Sinti In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlage beraubt, teilweise zwangssterilisiert und in Vernichtungslager deportiert. Viele Roma und Sinti fielen grausamen medizinischen Experimenten, Zwangsarbeit und unmenschlichen Haftbedingungen zum Opfer. Nach Schätzungen kamen etwa 500 000 Roma und Sinti ums Leben. Ziel war die vollständige Vernichtung. Genozid an den Tutsi in Ruanda Innerhalb von drei Monaten töteten 1994 radikale Angehörige der Hutu-Mehrheitsbevölkerung aus Armee, Gendarmerie und Zivilisten ca. eine Million Tutsi und auch Hutu, die sich an diesem Völkermord nicht beteiligen wollten oder gegen ihn auftraten. Hutu und Tutsi gehören zur selben Volksgruppe und gleichen sich in Sprache und Kultur, doch hatten die Tutsi einen höheren sozialen Status. UN-Friedenstruppen waren zwar in Ruanda stationiert, griffen aber nicht ein. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda erhob Anklage. Genozid an Bosniaken 1995 töteten in Srebrenica Angehörige der serbischen Armee, Polizei und Milizen unter Ratko Mladić 8000 muslimische bosnische Männer und Buben und verscharrten sie in Massengräbern. Bis heute wird diskutiert, warum die in der Schutzzone anwesenden UN-Soldaten nicht eingriffen: Hatten sie Kenntnis von dem Massaker? Hätten sie einschreiten können? Die Hauptverantwortlichen für das Massaker wurden vom UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, zu jahrzehntelangen bis lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Gedenkstätte Potocari bei Srebrenica an die Opfer des Massaker in Srebrenica vom 11. Juli 1995 (Foto, Valdrin Xhemaj, 11.7.2015) Das Sintimädchen Sintezza Settela Steinbach beim Abtransport nach Auschwitz: In der Nacht von 2. auf 3. August wurde sie mit ihrer Mutter und neun Geschwistern in der Gas- kammer ermordet. (Foto 19. Mai 1944) Der Internationale Strafgerichtshof Dieser untersteht dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, ist aber keine UN-Einrichtung. Er wird gegen Einzelpersonen bei Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (= systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung) tätig. Tribunale (= nach Bedarf eingerichtete Sondergerichtshöfe) verfolgen Verbrechen, die während kriegerischer Auseinandersetzungen oder als anerkannter Genozid begangen wurden. Arbeite mit Hilfe der UN- Konvention heraus, warum das geschilderte Vorgehen gegen Roma und Sinti als Völkermord zu beurteilen ist. Versetze dich in die Lage des Mädchens Settela und erzähle ihre Geschichte. Arbeite nach M1+M2 Genozid an den Jesidinnen und Jesiden Diese Volksgruppe wird meist zu den Kurden gerechnet. Ihre monotheistische Religion beruht nicht auf der Heiligen Schrift, ähnelt aber Elementen aus anderen Religionen. 2014 überfiel die Terrormiliz IS (Islamischer Staat) das Hauptsiedlungsgebiet der Jesidinnen und Jesiden im Nordirak. Sie ermordete über 5000 Männer und Buben und entführte über 7000 Frauen und Kinder. Viele mussten zum Islam konvertieren. 400 000 flohen mit Hilfe kurdischer Milizen in die Berge und hofften auf Hilfe. Analysiere anhand des Fotos der Gedenkstätte, wie das Thema Gedenken hier umgesetzt wurde. Arbeite nach M2 1915 2014 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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