Zeitbilder 4, Schulbuch

38 Ausgrenzung, Verfolgung, Holocaust Boykott jüdischer Geschäfte Ein Mann der SA versperrt den Eingang zu einem Kaufhaus. (Foto, Berlin 1933) Judenhass und fortschreitende Ausgrenzung Der rassische Antisemitismus Ein wesentlicher Punkt der national- sozialistischen Weltanschauung war die rassisch begründete Juden- feindschaft. Hitler bezeichnete in seinen Reden immer schon Menschen jüdischer Herkunft als „Volksschädlinge“ und „Artfremde“. Ebenso sprach er ständig von der „jüdischen Weltverschwörung“. Seine Propaganda richtete sich aber auch gegen Angehörige anderer Minderheiten, wie Roma und Sinti, Homosexuelle und Anhängerinnen und Anhänger religiöser Gemeinschaften (zB Jehovas Zeugen). Beginn von Ausgrenzung und Entrechtung Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in Deutschland wurde aus der Propaganda brutale Politik. Betroffen waren davon alle Angehörigen von Minder- heiten, vor allem aber die etwa 500 000 Menschen jüdischer Herkunft. Sofort leitete die Regierung Maßnahmen zu ihrer Ausgrenzung und Entrechtung ein. Schon im April 1933 rief sie zum Boykott* jüdischer Geschäfte auf. Bald folgten ein Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Künstler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Entlassung jüdischer Beamter. „Nürnberger Rassengesetze“ (1935) Eheschließungen zwischen „Ariern“ und jüdischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen ihnen wurden verboten. Diese Bestimmung galt auch auf die Beziehungen zwischen Deutschen und Roma und Sinti oder schwarzen Menschen. Wer dieses Gesetz brach, kam ins Gefängnis. „Arisierung“ der Wirtschaft (ab 1937) Die jüdischen Besitzerinnen und Besitzer von Unternehmen und Geschäften wurden gezwungen, ihren Besitz weit unter dem tatsächlichen Wert an Deutsche zu verkaufen. Planmäßige Verfolgung Ab 1938 mussten alle Jüdinnen und Juden ihrem offiziellen Namen die Vornamen Sara oder Israel hinzufügen. Im November desselben Jahres ordnete Joseph Goebbels ein Pogrom* an: SA-Banden zerstörten Synagogen, Geschäfte und Wohnhäuser der jüdischen Bevölkerung. Ab nun erfolgte die planmäßige Einweisung der Jüdinnen und Juden in Gettos oder Konzentrationslager. Darüber hinaus durften sie weder Kinos noch Theater oder Konzerte besuchen. Mit Kriegsbeginn verboten ihnen die nationalsozialistischen Machthaber eigentlich alles: Straßenbahn zu fahren, zu telefonieren, Radios zu besitzen, sich ohne Judenstern auf der Straße zu zeigen und vieles andere mehr. Einweisung in Gettos Ab 1940 richtete die deutsche Besatzungsmacht in Polen und in den eroberten Ostgebieten* Gettos ein. Dort wurden etwa zwei Millionen Jüdinnen und Juden isoliert von der übrigen Bevölkerung zusammengesperrt: auf engstem Raum, unterernährt und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. In diese Gettos wurden ab 1941 auch Jüdinnen und Juden aus Österreich und dem Deutschen Reich gebracht. Für die meisten von ihnen war dies aber nur eine Zwischenstation in die mittlerweile errichteten Vernichtungslager. Beschreibe, analysiere und interpretiere das Foto. Untersuche kritisch die bis zur Seite 47 unter Anführungs- zeichen gesetzten Begriffe, die der Tätersprache zuzuordnen sind (S. 13). Arbeite nach M2 Reichsbürgergesetz (1935) Q Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artver- wandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. (Reichsgesetzblatt 1935) Erläutere die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Arbeite nach M1 Analysiere die Methoden der Nationalsozialisten, jüdische Menschen einzuschüchtern und zu verfolgen. Diskutiert, wie ihr euch fühlen würdet, wärt ihr von diesen Methoden betroffen. Was könntet ihr dagegen tun? Arbeite nach M1+M2+A2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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