Zeitbilder 4, Schulbuch

Modul 8 – Politische Mitbestimmung 149 heute eine Verfassungsänderung oder die Absetzung des Bundespräsiden-ten bzw. der Bundespräsidentin entscheiden lassen. Bei einer Volksbefragung richtet der Nationalrat eine Frage oder zwei Varianten einer Entscheidung zur Auswahl an das Volk. Die so ermittelte Antwort ist allerdings nicht bindend. Unter 16 Aber auch, wenn man noch nicht 16 und wahlberechtigt ist, kann man sich einbringen: Die DemokratieWERKstatt des österreichischen Parlaments bietet Workshops an. Es gibt ein Jugendparlament, in dem man für einen Tag Parlamentarierin oder Parlamentarier sein kann In den einzelnen Bundesländern gibt es Jugendlandtage. finden. So soll der Arbeitsfrieden gesichert werden. Sie wirken auch bei der Entstehung von Gesetzen mit und können diese begutachten. Diese Sozialpartnerschaft besteht aus vier Sozialpartnern: Bürgerbeteiligung in Österreich Mit einem Volksbegehren können Wahlberechtigte die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat erzwingen. Mit einer Volksabstimmung kann der Nationalrat die Wahl-berechtigten über einen Gesetzesentwurf, Vertretung der Arbeiterkammer (AK) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Pflichtmitgliedschaft Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig Landwirtschaftskammer (LKÖ) Land- und Forstwirtinnen und Land- und Forstwirte Pflichtmitgliedschaft Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gewerblich tätige Wirtschaftstreibende Pflichtmitgliedschaft wahlberechtigt Aufgaben Amtszeit Klassensprecher- wahlen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse Interessenvertretung der Klassenschülerinnen und Klassenschüler 1 Schuljahr Wahlen von Klasseneltern- vertreterinnen und -vertretern alle Eltern der Klasse Interessenvertretung der Klassenschülerinnen und Klassenschüler 1 Schuljahr Schulsprecherwahlen alle Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler 1 Schuljahr Schulgemeinschafts- ausschusswahlen (SGA) Lehrerinnen und Lehrer wählen ihre drei Ver- treterinnen bzw. Vertreter. Die Vertreterinnen der Schülerinnen und Schüler sind die Schul- sprecherin bzw. der Schulsprecher und ihre bzw. seine beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern werden entweder vom Elternverein (so an der Schule vorhanden) entsendet, oder an Schulen ohne Elternverein von den Eltern der Schülerinnen und Schüler gewählt. gemeinsame Beschlüsse zu zB schulautonomen Tagen (Direktion hat auch Stimmrecht), Schulveranstaltungen, Stundentafeln, Exkursionen 1 Schuljahr (Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer) Hochschülerschafts- wahlen (ÖH-Wahlen) Studentinnen und Studenten Interessenvertretung der Studierenden 2 Jahre Wo noch gewählt wird Nicht bei jeder Wahl spielt Parteipolitik eine Rolle (Auswahl). Diskutiert in der Klasse die Bedeutung einer Klassensprecherin oder eines Klassensprechers: Welche Fähigkeiten sollte sie bzw. er haben? Was kann sie bzw. er bewirken? Arbeitet in Kleingruppen: Wählt eine der auf den S. 132 –135 vorgestellten NGOs und organisiert einen Spendenaufruf. Arbeite nach A2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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