Zeitbilder 4, Schulbuch
144 Demokratie in Österreich und in der EU Was bedeutet Demokratie? Demokratie ist eine Regierungsform. Demokratie bedeutet: Das Recht geht vom Volk aus. Alle Bürger und Bürgerinnen eines Landes zusammen nennt man das Volk. Es können aber nicht immer alle überall mitreden. Deshalb wählt das Volk Vertreter und Vertreterinnen. Diese machen dann die Gesetze für Österreich. In den Gesetzen steht, was man tun darf und was nicht. Deshalb ist es wichtig, wählen zu gehen. Wählen dürfen alle Österreicher und Österreicherinnen, die 16 Jahre oder älter sind. Die vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter müssen zum Wohl des Volkes handeln. Was bedeutet Republik? Republik ist eine Staatsform. Das Staatsoberhaupt wird für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes gewählt. Erkläre den Unterschied zwischen Demokratie und Republik in eigenen Worten. Demokratie Republik Vertreterinnen und Vertreter wahlberechtigte Österreicherinnen und Österreicher wählen regieren Wir wählen … Wahlberechtigte Wahlvorschlag Amtsdauer wann …den Nationalrat Österreicherinnen und Österreicher Parteien 5 Jahre …den Landtag Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Parteien 5 Jahre 6 Jahre (OÖ) …den Gemeinderat/ Bezirksparlamente (W) Gemeindebürgerinnen und -bürger + in der Gemeinde gemeldete EU- Bürgerinnen und EU-Bürger Parteien oder Namenslisten 5–6 Jahre …den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin Gemeindebürgerinnen und -bürger oder Gemeinderat (Stmk., NÖ, W) Persönlichkeitswahl …den Bundespräsidenten/ die Bundespräsidentin Österreicherinnen und Österreicher 6 Jahre …das EU-Parlament alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Parteien 5 Jahre Stelle für jedes Gremium oder Amt fest, wann die nächsten Wahlen statt- finden werden. Ergänze so die obige Tabelle. Wählt in Partnerarbeit ein Thema, das aktuell in der EU diskutiert wird (S.110–S.121). Analysiert, wie über dieses Thema in drei österreichischen Medien berichtet wird. Vergleicht und beurteilt die Berichterstattung. Arbeite nach A1 Wir wählen … allgemein Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen. geheim Niemand darf sehen, wer wie wählt: Die Wählerinnen und Wähler wählen in einer Wahlzelle. frei Niemand darf genötigt werden, eine bestimmte Wahl zu treffen. gleich Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel. persönlich Die Wählerinnen und Wähler müssen persönlich wählen und dürfen sich nicht vertreten lassen. Für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es Stimmzettelschablonen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können von einer selbst gewählten Person unterstützt werden. unmittelbar/ direkt In Österreich wählen die Wahlberechtigten die Abgeordneten direkt durch Parteienlisten. Durch die Abgabe einer Vorzugsstimme kann man jemanden vorreihen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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