Zeitbilder 3, Schulbuch

Modul 3 – Diversität: Geschlecht – Ethnie –Klasse 75 Wir trainieren Kompetenzen 1. Arbeitsauftrag: Dieses Schulbuchkapitel ist eine Darstellung, die eine bestimmte Absicht verfolgt und eine Orientierung anbietet. Untersuche, wie in diesem Kapitel die Industrialisierung und die sich daraus ergebende Veränderung der Gesellschaft dargestellt wird. Begründe deine Ergebnisse. 2. Arbeitsauftrag: Bewerte die Bedeutung der Eisenbahn für die Entwicklung der Industrialisierung. Begründe deine Bewertung. 3. Arbeitsauftrag: Beschreibe die Wohnsituation der Arbeiter- klasse mit Hilfe der beiden Darstellungen. Erzähle, wie eine Arbeiterfamilie in Mitteleuropa heute wohnt. Arbeite nach M1+M2 4. Arbeitsauftrag: Beschreibe das Gemälde von Robert Köhler. Beurteile, ob der Maler eher auf der Seite des Fabrikanten oder der Arbeiterinnen und Arbeiter steht. Begründe deine Meinung. 5. Arbeitsauftrag: Vergleiche die beiden Streik-Darstellungen. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede kannst du feststellen? Arbeite nach M2 Warnstreik von Ärztinnen und Ärzten gegen die neue Dienstzeitregelung (Foto, Georg Hochmuth, 12.9.2016) 1750 heute Der Streik (Gemälde von Robert Köhler (1850 –1917), Öl auf Leinwand, 1886) Wohnungselend im 19. Jahrhundert (Karikaturistische Darstellung von Theodor Hosemann (1807–1875), um 1840) Wie Arbeiterfamilien am Ende des 19. Jahrhunderts wohnen D Für gewöhnlich bewohnten Arbeiterfamilien am Ende des 19. Jahrhunderts eine Wohnung bestehend aus: Küche, Stube oder Kochstube und einer nicht beheizbaren Kammer. In dem oft einzig beheizbaren Raum, der Küche, wurde gekocht, gespielt, gegessen, gewaschen, gelernt und auch gearbeitet. Häufig wurde dort außerdem geschlafen. Die Wohnungen waren in der Regel spärlich ausgestattet, besonders an Betten wurde dabei gespart, so dass häufig mehrere Familienmitglieder sich ein Bett teilen mussten. In diesen Familien war es ebenfalls üblich, dass sämtliche Kinder mit ihren Eltern in einem Raum schliefen. (In: Nora Müller, Arbeiterwohnen im 19. Jahrhundert) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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