Zeitbilder 3, Schulbuch

148 Demokratie braucht Parteien Mehr als 1000 Parteien in Österreich Wozu braucht man Parteien?  In politischen Parteien schließen sich normalerweise Menschen mit gleichen oder ähnlichen politischen Interessen und Weltanschauungen zusammen. Innerhalb der Parteien wird dann entschieden, welche Männer und Frauen ihre Partei nach außen vertreten: Sie sollen ja deren politische Interessen (Ziele) in den öffentlichen oder politischen Einrichtungen möglichst gut durchsetzen. Alte (Regierungs-)Parteien  Die drei stimmenstärksten Parteien des österreichischen Nationalrates sind mehr als sechzig Jahre alt: die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ). Ihre weltanschaulichen Wurzeln reichen wie bei der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) zurück bis in das 19. Jh. Seit Beginn der Zweiten Republik (1945) waren nur diese vier Parteien zumindest in einer der vielen Bundesregierungen vertreten. Neue Parteigründungen leicht gemacht  In Österreich ist es recht einfach eine Partei zu gründen. Seit 1975 wurden in Österreich mehr als 1000 neue Parteien gegründet. Sie sind neben den älteren Parteien vor allem bei den Wahlen in den etwa 2100 österreichischen Gemeinden angetreten. Viele haben auch bei den Landtagswahlen in den neun Bundesländern oder bei den Nationalratswahlen für ganz Österreich kandidiert. Grüne und andere neue Parteien  Viele dieser Klein- und Kleinstparteien (zB Namenslisten) aber lösten und lösen sich bald nach ihrer Gründung wieder auf. Österreichweit waren seit den 1980-er Jahren bis 2017 nur die Grünen als relativ neue Partei ständig im Nationalrat vertreten. Die jüngste, erst seit 2013 dort vertretene Partei sind die NEOS. Wie finanzieren sich die Parteien?  Eine funktionierende Demokratie braucht mehrere Parteien. Und die Parteien brauchen Geld – für Sach- leistungen, Personal, Bildung und Wahlkämpfe. Dafür bekommen die Parteien, je nach ihrer Größe, Geld vom Staat. Auch die Politikerinnen und Politiker werden in ihren Ämtern und im Parlament vom Staat bezahlt. Außerdem gibt es auch Geld aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Wahl zum Bundespräsidenten  Die Amtszeit des österreichischen Staatsoberhauptes dauert normalerweise sechs Jahre. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich (siehe auch B-VG, Artikel 60). Parteiengesetz (gültige Fassung) § 1. (1) Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. (3) Die Gründung politischer Parteien ist frei (…). (4) Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschlie- ßen (…). Die Satzungen sind (…) in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen. (5) Politische Parteien können dem Bundesministerium für Inneres ihre freiwillige Auflösung bekanntgeben. (https://www.ris.bka.gv.at/ GeltendeFassung.wxe?Abfrag e=Bundesnormen&Gesetzesn ummer=2000788) Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 60 (1) Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der zum Nationalrat wahlberech- tigten Männer und Frauen gewählt; stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen. (2) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Bei diesem können gültigerweise nur für einen der beiden Wahlwerber, die im ersten Wahlgang die mei- sten Stimmen erhalten haben, Stimmen abgegeben werden. (https://www.ris.bka.gv.at/ ) Recherchiere unter der angegebenen Internetadresse zum Parteiengesetz, welche Punkte diese Partei-Satzungen (= Regeln) (Punkt 4) beinhalten müssen. Fasse sie in eigenen Worten zusammen. Recherchiere in deiner Wohnsitzgemeinde, a) welche Parteien/Namenslisten bei der letzten Gemeinderatswahl zur Wahl angetreten sind. b) welche von ihnen im Gemeinderat vertreten sind. c) welche sich seither wieder aufgelöst haben. Arbeite nach A1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=