Zeitbilder 3, Schulbuch

146 Wahlen und Wählen in Österreich Wahlen und Demokratie Repräsentative (= Indirekte) Demokratie  Damit Menschen in einer Gemeinde, einem Land, einem Staat oder in Europa demokratisch in der Politik mitbestimmen können, werden in regelmäßigen Abständen Wahlen abgehalten. Meistens werden dabei nicht einzelne Personen direkt, sondern Parteien gewählt. Deren Vertreterinnen und Vertreter sollen dann im Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler Politik machen – als Regierende oder in den Parlamenten. Dieses System wird auch als repräsentative (= stellvertretende) oder als indirekte Demokratie bezeichnet. Die Anfänge des Wahlrechtes  Vor mehr als 150 Jahren, noch zur Zeit der Habsburger-Monarchie, durften in Österreich erstmals Abgeordnete in ein Parlament gewählt werden. Stimmberechtigt waren damals nicht einmal zehn Prozent aller männlichen Staatsbürger. Außerdem zählte nicht jede Stimme gleich viel. Das Wahlrecht war abhängig vom Besitz bzw. von der Steuerleistung (S. 122). 100 Jahre gleiches Wahlrecht  Erst 1907 wurde ein gleiches Wahlrecht für alle Männer ab 24 Jahren eingeführt. Die Frauen erhielten in Österreich, als eine der ersten in Europa, 1918 das aktive und passive Wahlrecht. Österreich – wählen ab 16  Das Wahlrecht in Österreich war bis zum Jahr 2007 an die Volljährigkeit gekoppelt (1918: 21 Jahre; 1973: 19 Jahre; ab 2001: 18 Jahre). 2007 wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist Österreich der erste und bisher einzige Staat innerhalb der EU, in dem 16-Jährige bei allen Wahlen wahlberechtigt sind (Stand: 2018). Beschreibe zuerst die Karikatur und erkläre anschließend ihre mögliche Aussage. { Arbeite nach M2 Wenn 90-Jährige wählen dürfen, warum sollen wir es dann mit vierzehn nicht tun? Axel, 13 Jahre Ich kenn mich in der Politik nicht aus, ich will noch nicht wählen. Nesrin, 16 Jahre Unsere Lehrerin sagt, wenn ihr zur Wahl gehen wollt, müsst ihr euch auch für Politik interessieren. Natanja, 12 Jahre Mein Vater sagt, wenn man mit 18 wählen darf, ist das früh genug. Milan, 13 Jahre Direkte Demokratie: Das Wahlvolk entscheidet selbst über politische Fragen (zB Volksbegehren, Volkabstimmung). Indirekte Demokratie: Gewählte Politikerinnen und Politiker „machen“ Politik für das Volk (Gesetzgebung, Regierung). Das aktive Wahlrecht ist: Allgemein: Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind mit vollende- tem 16. Lebensjahr wahlberechtigt (Ausnahme: bestimmte Straftäterinnen und Straftäter). Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. Geheim: Der Stimmzettel darf nicht öffentlich ausgefüllt werden. Persönlich: Die Wählerinnen und Wähler müssen die Wahl persönlich ausüben. (Ausnahme: Personen mit Einschränkungen können sich helfen lassen.) Aktives Wahlrecht = Recht, jemanden zu wählen (16 Jahre) Passives Wahlrecht = Recht, gewählt zu werden (18 Jahre; Bundespräsidentin oder Bundespräsident: 35 Jahre) Diskutiert die einzelnen Aussagen der Jugendlichen zum „richtigen“ Wahlalter. Arbeite nach A2 Karikatur Sagt mir Bescheid, wenn ihr eine politische Idee habt! Okay! Sie uns auch! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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