Zeitbilder 3, Schulbuch

Modul 4 – Internationale Ordnungen und Konflikte im Wandel 133 Rotes Kreuz und Genfer Abkommen  Die wichtigste Einrichtung zur Förderung des Humanitären Völkerrechts ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Die Arbeit des Roten Kreuzes beruht auf den vier Genfer Konventionen. Diese ab 1864 mit vielen Staaten der Welt getroffenen Abkommen wurden 1949 zusammengefasst. Ergänzt wurden sie ab 1977 durch Zusatzprotokolle. 1860 heute Arbeite aus der Textquelle die Aufgaben des Roten Kreuzes heraus. Beurteile die humanitären Einsätze des Roten Kreuzes in Kriegsgebieten. Recherchiere über die Aktivitäten des österreich- ischen Jugendrotkreuzes. Arbeite nach M1+A1 Erläutere anhand von Beispielen, was unter den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verstanden werden kann. Arbeite nach M2 Zivilbevölkerung als Ganzes noch einzelne Zivilisten dürfen angegriffen werden. Angriffe dürfen ausschließlich auf militärische Ziele gerichtet sein. In der Gewalt einer gegnerischen Partei befindliche Kämpfer und Zivilisten haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens und ihrer Würde. Sie sind vor jeglichen Gewalthandlungen oder Repressalien zu schützen. Es ist verboten, einen Gegner, der sich ergibt oder zur Fortsetzung des Kampfes nicht in der Lage ist, zu töten oder zu verletzen. (http://www.auswaertigesamt.de ) Artikel 27 der Genfer Abkommen (1949) Q Die geschützten Personen haben unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person, ihrer Ehre, ihrer Familienrechte, ihrer religiösen Überzeugungen (…), ihrer Gewohnheiten. Sie werden jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, vor Beleidigungen und der öffentlichen Neugier geschützt. Die Frauen werden besonders vor jedem Angriff auf ihre Ehre und vor Vergewaltigung (…) geschützt. (In: Kimminich, Otto: Einführung in das Völkerrecht. München, 1990) Über die Bedeutung und die Aufgaben des Roten Kreuzes: Q Ein rotes Kreuz auf weißem Grund ist ohne Zweifel mehr als bloß ein Zeichen: Wo immer man ihm begegnet kann man sicher sein, dass auch im schlimmsten Grauen und in der größten Not jemand für Menschlichkeit sorgt. Seit 150 Jahren kennzeichnet das Rote Kreuz in dieser einheitlich-einprägsamen Form ihre Mitarbeiter und Einrichtungen. In den Krisenherden der Welt, von Syrien über Mali, den Jemen, Kongo und Afghanistan, sind tausende Rotkreuz-Mitarbeiter im Einsatz. Die Konflikte diktieren ihnen lange Listen mit Aufgaben, die sie zum Wohl der betroffenen Zivilisten und zum Schutz von Militärangehörigen ausführen. Manche davon, wie der Besuch und die Registrierung von Kriegsgefangenen, sind einzigartige Befugnisse, die im humanitären Völkerrecht verankert sind. In über 90 Ländern besuchten Rotkreuz-Mitarbeiter Kriegsgefangene, führen getrennte Familien zusammen, bauen Wasserleitungen, verteilen Saatgut, impfen Kinder, vergeben Mikrokredite, sichern die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten, betreiben Spitäler und Gesundheitsposten oder verhandeln international bindende Abkommen. (http://www.hvr-entdecken.info ) Schutzzeichen Das Rotkreuz-Zeichen stellt zu Ehren des Gründungslandes Schweiz das umgekehrte Wappen dar. Seit 1876 ist der Rote Halbmond in Verwendung, seit 2005 auch der Rote Kristall. Dieses Zeichen ist frei von religiöser Bedeutung. Es wird daher in Kriegsgebieten verwendet, in denen Kreuz und Halbmond nicht als neutral angesehen werden. Sonderbriefmarke (2013) anlässlich 150 Jahre Rotes Kreuz in Österreich. Darauf sind die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes angeführt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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