Zeitbilder 3, Schulbuch

110 Auf einen Blick Gefühle und Einstellungen Ehe und Liebe Im Mittelalter waren familiäre, soziale, wirtschaftliche und politische Interessen ausschlaggebend für eine Eheschließung. In der Renaissancezeit profitierten Frauen der adeligen und bürgerlichen Oberschicht vom neuen humanistischen Denken. Für Bäuerinnen und Frauen der städtischen Unterschichten galt so wie im Mittelalter: Sie war dem Mann untertan und war weitgehend rechtlos. In der Zeit der Romantik wurde im Bürgertum die Liebesehe zum Ideal. Arbeiterehen waren meist ein gemeinsamer Kampf ums Überleben. Bildung und Wissen Bildung umfasst sowohl das ganze Wissen eines Menschen, als auch den Weg, wie dieses Wissen erworben wird. Die Aufklärer waren der Meinung, dass Wissen und Einsicht alle Not und Unterdrückung aus der Welt schaffen können. Die Idee einer allgemeinen Volksbildung wollte Maria Theresia mit der Einführung der Allgemeinen Schulpflicht (1774) verwirklichen. Auch noch im 21. Jh. sind Akademikerkinder gegenüber Arbeiter- und Zuwandererkindern beim Zugang zu Bildung bevorzugt („Bildung ist erblich“). Ein hoher Bildungsstand hat sowohl für einen Staat (Wettbewerbsfähigkeit) als auch für den Einzelnen (Lebenserwartung, Gesundheit, Einkommen usw.) sehr große Bedeutung. Recht und Gesetz Geltendes Recht wird von den Angehörigen einer Gesellschaft als Grundlage des Zusammenlebens anerkannt. Die ursprüngliche Form des Rechts ist das Gewohnheitsrecht. Ist dieses schriftlich festgehalten, spricht man vom positiven Recht. Das Naturrecht leitet sich von einer höheren Instanz (zB Gott) her und ist eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden. In der Zeit des Absolutismus war der Fürst „von Gottes Gnaden“ der alleinige Gesetzgeber. Der Aufklärer John Locke forderte auf der Grundlage der Volks- souveränität eine Verfassung und die Trennung der Staatsgewalten in Gesetzgebung und Regierung. Dies ist ein wichtiger Grundsatz eines Rechtsstaates. Das Kaisertum Österreich erhielt 1867 von Kaiser Franz Joseph eine Verfassung und wurde so eine konstitutionelle Monarchie. In einem Rechtsstaat dürfen Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen das geltende Gesetz verstoßen. Exekutive Judikative Legislative Parlament gesetzgebende Gewalt Regierung ausführende Gewalt Gerichte rechtsprechende Gewalt Nur zu Prüfzwe ken – Eigentum des Verlags öbv

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