Zeitbilder 2, Schulbuch

Modul 3: Mittelalter 91 Wer die Städte fördert, wer hier lebt, wer sie regiert Stadtherren Die Grundherren (= Stadtherren) dieser aufstrebenden Orte sicherten den Kaufleuten und Handwerkern Rechte und große Freiheiten zu, so zB das Recht, Waren zu handeln und zu verkaufen (= Marktrecht). Auf solche Weise förderten sie den Handel und das Gewerbe. Als Gegenleistung erhielten sie einen Teil der Einnahmen der Kaufleute und Handwerker als Steuern. Stadtrecht Seit dem 12. Jh. begannen die Stadtherrn (Könige, Fürsten, Grafen, Bischöfe und Äbte), solche Orte mit besonderen Rechten, dem Stadtrecht, auszustatten. Danach hatten die Städte das Recht und die Pflicht, Markt zu halten, eine Stadtmauer zu bauen und die Stadt mit Waffen zu verteidigen. Die Stadt sollte so sicher sein wie eine Burg. Innerhalb der Stadtmauern war es allerdings verboten, Streitigkeiten mit Waffen auszutragen. Auf dem Markt galt der Marktfriede. Das Geschäftsleben durfte nicht gestört werden. Von allen Städten Österreichs besitzt Enns das älteste Stadtrecht aus dem Jahr 1212. Von Wien ist ein Stadtrecht aus dem Jahr 1221 überliefert. Patrizier Die Kaufleute wurden bald zur reichen Oberschicht (Patrizier). Sie galten als Stadtadel, führten wie die Ritter ein Wappen und wohnten in den vornehmen, aus Stein gebauten Häusern. Sie teilten zunächst die politische Macht unter sich auf. Nur sie konnten in den Stadtrat (= Stadtregierung) gewählt werden und das Bürgermeisteramt besetzen. Auf diese Weise bestimmten sie die Politik der Stadt, zB wofür die Steuereinnahmen auszugeben waren. Handwerker Die Handwerkerfamilien lebten recht einfach. Ihre Holzhäuser standen in den engen, winkeligen Gassen, die meistens nicht gepflastert waren. Im Erdgeschoß war neben der Küche die Werkstatt untergebracht. Dort arbeiteten die Meisterinnen und Meister mit ihren Gesellen und Lehrlingen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Wegen der Brandgefahr war es nicht erlaubt, nach Einbruch der Dunkelheit bei Kerzenlicht zu arbeiten. In den Werkstätten erfolgte auch der Verkauf der Waren. Eheleute teilten die Arbeit auf. Mit den Steuern der Handwerker wurden die Aufgaben der Städte mitfinanziert. Sie forderten die Mitsprache bei der Stadtregierung. In vielen Städten mussten sie dies mit Gewalt gegen die Patrizier erkämpfen. Persönlich frei, politisch rechtlos Die zahlreichen Gesellen und Lehr- linge sowie die Dienstleute (das Gesinde) wohnten meist im Haushalt ihres Meisters. Sie galten nicht als Bürger. Zu heiraten und einen eigenen Hausstand zu gründen, war ihnen nicht erlaubt. Kinder von Bauern zogen oft in die Stadt, wo sie als Taglöhner oder Gesinde Arbeit fanden. Häufig wollten sie auch der Unfreiheit durch den Grundherrn entfliehen. Wenn der Grundherr sie nicht innerhalb eines Jahres zurückgefordert hatte, erlangten sie die persönliche Freiheit. Gaukler, Totengräber und Henker galten als unehrenhafte Berufe. Darunter verstand man Berufe ohne Ansehen. Die vielen Bettlerinnen und Bettler zählten zur untersten Schicht der Stadtbevölkerung. Alle diese Personen waren aber persönlich frei. Mittelalterlicher Handwerksbetrieb: Frau, Mann und Kind gehen ihren Tätigkeiten nicht getrennt voneinander nach. (Gemälde von Jean Bourdichon, 15. Jh.) Wohlhabende unterstützen arme Leute. Auf dieser Miniatur aus dem Jahr 1529 ist die heilige Elisabeth von Thüringen zu sehen. (Miniatur, Nikolaus Glockendon, 1529/30) Beschreibe und deute die Abbildungen auf dieser und der nächsten Seite. Vergleiche sie mit den dazu passenden Textabschnitten. Zeige Übereinstimmungen und Unterschiede auf. Achte dabei ua besonders auf die Tätigkeiten der Menschen. Erörtere anhand ihrer Kleidung ihre gesellschaftliche Stellung. Arbeite nach M1+M2 ca. 900 n. Chr. ca. 1500 n. Chr. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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