Zeitbilder 2, Schulbuch

154 Kinderrechte schützen Kinder! Kinderrechte in Österreich – Die wirken! Wirken sie? Mitbestimmung in der Schule Viele Schülerinnen und Schüler der zweiten Klasse sind empört. Soeben hat ihnen der Klassenvorstand mitgeteilt, dass zwei Freizeitangebote für die Kinder in der Nachmittags- betreuung gestrichen werden. Auch die Schulbibliothek kann keine neuen Bücher mehr anschaffen und die Öffnungszeiten werden auf zwei Stunden in der Woche gekürzt. Der Grund dafür ist nach Aussage der Schulleitung, dass zu wenig Geld zur Verfügung steht. Einige Kinder rufen heraus, dass sie dazu nicht gefragt worden wären. Manche meinen, da könne man ohnedies nichts machen. Wieder andere betonen, es gäbe doch das Recht der Kinder auf Mitsprache. „Ja, schon. Aber das heißt nicht, dass wir auch mitbestimmen dürfen!“, meint eine. „Gibt es nicht ein Recht der Kinder auf Mitbestimmung?“, fragt schließlich jemand. Diskussion im Klassenzimmer (Foto 2011) Seit 1989 Kinderrechte Begonnen haben die Diskussionen um Kinderrechte bereits vor ca. 100 Jahren. Nach dem Ersten Weltkrieg (1914 –1918) starben in Europa viele Kinder an Hunger und Krankheiten. Eine internationale Vereinigung wurde gegründet, um die Verantwortlichen in der Politik auf die Nöte der Kinder aufmerksam zu machen. Ein weltweiter Durchbruch wurde aber erst im Jahr 1989 erzielt. In diesem Jahr beschlossen die Vereinten Nationen (UNO) die Kinderrechtskonvention* (KRK). In 54 Artikeln* der KRK wurden die einzelnen Rechte festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Kinderrechte auch in Österreich. Mit der Anerkennung dieser Rechte sollen die Lebensbedingungen von Kindern* und Jugendlichen* auf der ganzen Welt verbessert werden. Doch nicht in allen Ländern werden die Kinderrechte so weitgehend umgesetzt wie in Österreich. Ein „Sprachrohr für junge Menschen“ Um die Kinderrechte in Österreich besonders gut zu sichern, wurde in jedem Bundesland eine Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) eingerichtet (http://www.kija.at ). Sie versteht sich als „Sprachrohr für junge Menschen“. Ihre Aufgabe ist es, Probleme bei der Einhaltung von Kinderrechten aufzuzeigen und Anregungen Steiermärkisches Baugesetz Absatz Lärm: Q Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen jedenfalls nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungs- einrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnlichen Anlagen. (http://kinderanwalt.at/index. php?id=54, abgerufen am 11.9.2016) Im Steiermärkischen Bau- gesetz erfährt „Kinderlärm“ eine Ausnahmestellung gegenüber anderen Lärmquellen. Überlege aufgrund deiner Erfahrungen, wo es noch hilfreich wäre, solche Ausnahmeregelungen zu schaffen. Beurteile, inwiefern du dieses Gesetz für sinnvoll hälst. Begründe deine Meinung. Arbeite nach M1 Demonstration Kinderrechte (Foto 20.11.2009) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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