Zeitbilder 2, Schulbuch

142 Auf einen Blick Ausbeutung und Menschenrechte Sklavinnen und Sklaven in der Antike Das waren rechtlose Männer, Frauen und Kinder. Sie waren Eigentum eines „Herrn“, der unbeschränkt über sie verfügen konnte. In Sklaverei kam man als Schuldsklave, Kriegssklave, durch Menschenraub oder als Kind einer Sklavin. Sklavinnen und Sklaven wurden in verschiedensten Bereichen eingesetzt: in Bergwerken, in der Landwirtschaft, als Dienstpersonal, Lehrer, Ärzte oder Gladiatoren. In Rom konnten sich Sklavinnen und Sklaven auch freikaufen oder wurden teilweise auch von ihren Herren freigelassen. Mittelalter: Leibeigenschaft und Halbfreiheit statt Sklaverei Leibeigene waren rechtlose Menschen, die auf den Höfen der Grundherren arbeiteten und verkauft oder ausgetauscht werden konnten. Die halbfreien Bauern waren vom Grundherrn persönlich abhängig, mussten Abgaben leisten und ihm Frondienst leisten. Sie konnten ihre Höfe aber selbstständig bewirtschaften. Direkten Sklavenhandel gab es nur noch in den Mittelmeerländern, v. a. im byzantinischen Reich. Sklavenhandel, Sklavenverbot und Sklaverei heute Zwischen dem 16. und 19. Jh. sind von den europäischen Kolonial- mächten bis zu 30 Millionen Afrikanerinnen und Afrikaner als Sklavinnen und Sklaven nach Amerika verkauft worden. Sie wurden dort vor allem in Bergwerken und in der Landwirtschaft ausgebeutet. Erst durch die Ideen der Aufklärung kam es im Laufe des 19. Jh. zum Verbot der Sklaverei, in den USA war es mit ein Grund für den Bürgerkrieg zwischen den Nord- und Südstaaten. Auch im 21. Jh. leben Millionen von Menschen (Männer, Frauen und Kinder) in sklavenähnlicher Abhängigkeit. Menschenrechte Erstmals wurden Menschenrechte in der amerikanischen Unabhängig- keitserklärung von 1776 schriftlich festgelegt, in Österreich wurden sie in das Staatsgrundgesetz von 1867 aufgenommen. Frauen mussten bis ins 20. Jh. darum kämpfen, dass diese Menschen- rechte auch für sie Geltung bekamen (zB das Wahlrecht). Obwohl sich fast alle Staaten der Welt zum Schutz der Menschen- rechte verpflichtet haben, gibt es bis heute immer wieder Menschenrechtsverletzungen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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