Zeitbilder 2, Schulbuch

136 Von der Unfreiheit und Abhängigkeit der Bauern Formen der bäuerlichen Abhängigkeit Ausgeliefert auf Gedeih und Verderb Oftmals waren die Bauern ihren Herren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Das heißt, sie waren ihnen „hörig“. Das galt vor allem für die Leibeigenen. Diese arbeiteten einerseits als unfreie Knechte und Mägde am riesigen Gutshof des Grundherrn. Sie durften den Hof ohne seine Einwilligung nicht verlassen. Auch konnte er sie verschenken oder gegen andere eintauschen. Wie es den einzelnen Leibeigenen erging, das hing davon ab, wie ihnen der Grundherr gesinnt war. Diese Form der Unfreiheit und Abhängigkeit war durchaus vergleichbar mit der Sklaverei in der Antike. Fronbauern Die anderen leibeigenen Bauern erhielten ab dem 11. Jh. an den Rändern des riesigen Gutsbesitzes kleine Bauernhöfe (Huben) zur eigenen Bewirtschaftung. Dafür mussten sie Frondienste leisten. Das bedeutet, sie mussten vor allem bei der Aussaat und bei der Ernte am Hof des Grundherrn mitarbeiten und sie mussten Abgaben leisten, zB Eier oder Fleisch. Diese Frondienste konnten im Laufe der Zeit immer mehr durch Geldzahlungen abgelöst werden. Auf diese Weise wurde die Abhängigkeit vom Grundherrn gelockert und man kann bei ihnen von „halbfreien“ Bauern sprechen. Dorfbauern Mehr Freiheiten schließlich erreichten ab dem 12. Jh. diejenigen Bauern, die sich in Dorfgemeinschaften zusammenschlossen. Meist war die Voraussetzung dafür, dass sie den Urwald rodeten und das so gewonnene Land für die Landwirtschaft nutzbar machten. Dafür erhielten sie vom adeligen Grundherrn Grund und Boden zur eigenen Bewirtschaftung. Damals wurden aber auch die riesigen adeligen Gutshöfe aufgelöst und die einzelnen Bauernhöfe von den Adeligen an die Dorfbauern verpachtet. Abhängigkeit durch die Rechtsprechung Obwohl diese Bauern nun selbst wirtschafteten und ihre Erzeugnisse auf den Märkten verkaufen konnten, blieben sie vom Grundherrn abhängig. Sie waren seine Untertanen. Das drückte sich vor allem darin aus, dass der Grundherr vom König die Macht erhielt, über alle seine Bauern Recht zu sprechen. Auf diese Weise übte der Grundherr die Herrschaft über das Land und die darauf lebenden Menschen aus. Diese waren somit von ihm abhängig. Beschreibe und analysiere das Bild. Beachte, dass es keine Darstellung aus dem Mittelalter ist, sondern aus dem Jahr 1934. Stelle Vermutungen darüber an, aus welcher Perspektive die Darstellung erfolgte. Stelle fest, ob das Bild eine bestimmte Botschaft enthält. Arbeite nach M2 Lehenswesen: oben: Ein Vasall erweist seinem Lehensherrn Ehrerbietung; Leibeigener liefert Abgaben ab. Mitte: Bauern bei der Feldarbeit zu Füßen der Lehensburg. unten: Burgherrin bringt Armen Kleidung; Lehensherr schlichtet Streit. (Farbdruck nach einer Zeichnung von Charles Darrigan. Aus: Histoire de France, Hg.: G. Gautherot, Paris 1934) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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