Zeitbilder 2, Schulbuch

130 Auf einen Blick Herrschaftsformen und Macht Griechenland – von der Monarchie zur Demokratie Seit 1000 v. Chr. gründeten die Griechen hunderte Stadtstaaten mit verschiedenen Herrschaftsformen: Monarchie und Aristokratie, Oligarchie (= Herrschaft der Wenigen) und Tyrannis. In Athen entwickelte sich die Demokratie (= Volksherrschaft). Unter Perikles erreichte sie im 5. Jh. v. Chr. ihren Höhepunkt: Alle Männer über 20 Jahren waren in der Volksversammlung vertreten; alle politischen Ämter (außer dem Amt des Strategen) wurden gelost und bezahlt. Frauen und Kinder, Sklaven und Zugewanderte aber waren politisch rechtlos. Rom: Königsherrschaft, Republik und Kaiserreich Um 500 v. Chr.: Nach der Vertreibung des letzten Königs wurde Rom eine Republik. An der Spitze standen zwei Konsuln, ihre Amtszeit war auf ein Jahr beschränkt. Die einfachen Bürger (Plebejer) erkämpften sich in den folgenden 200 Jahren alle Rechte auf politische Mitbestimmung. Nach 100 Jahren der Bürgerkriege verwandelte der siegreiche Augustus die Republik in ein diktatorisch regiertes Kaiserreich (ab 27 v. Chr.). Die ersten der ca. 80 Nachfolger stammten aus seiner Familie. Im 2. Jh. regierten die „Adoptivkaiser“, im 3. Jh. die „Soldatenkaiser“. Auch eine Reichsteilung zwischen West- und Ostreich (395) konnte den Untergang des Weströmischen Reiches nicht verhindern (476). Gesellschaftsordnung im Mittelalter Drei Stände Die Gesellschaft des Mittelalters war in drei Stände gegliedert: Adelige (Ritter), Bauern und Geistliche. Diese Ordnung war für die Menschen gottgewollt und deshalb nicht veränderbar. Lehenswesen Es bestimmte die gesellschaftliche Ordnung: Der König vergab an die hohen Adeligen Grundbesitz als Lehen. Diese verliehen Teile davon an Untervasallen weiter. Grundherrschaft Freie Bauern übergaben ihren Grundbesitz an mächtige Grundherren, um nicht selbst in den Krieg ziehen zu müssen. Von diesen erhielten sie das Land zur eigenen Bewirtschaftung zurück. Dafür mussten sie Abgaben und Frondienste leisten. Der Grundherr wurde auch Gerichtsherr seiner Bauern. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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