Zeitbilder 2, Schulbuch

128 Grundherrschaft – von Bauern und ihren Herren Vom freien zum hörigen Bauern Bauernlasten Die Gesellschaft im Mittelalter war fest geordnet. Die größte Last hatten die Bauern zu tragen. Die Bauern waren zunächst frei. Freiheit bedeutete das Recht, frei über einen eigenen Hof und über eigenes Vieh zu verfügen. Freiheit bedeutete aber auch die Pflicht, dem König Kriegsdienst zu leisten. Arbeit statt Kriegsdienst Das war vor allem für die Bauern mit wenig Grundbesitz zu viel. Sie konnten nicht Kriegsdienst leisten und gleichzeitig ihre Felder bestellen. Daher nutzten sie die Möglichkeit, sich einem reicheren (Grund-)Herrn* zu unterstellen. Dieser konnte für sie nämlich mehrere Krieger ausrüsten und in den Krieg schicken. Dafür mussten sie aber ihrem neuen Herrn ihren Grundbesitz übergeben. Der Grundherr wiederum überließ ihnen das Land zur eigenen Bewirtschaftung. Hörige Bauern – Zins und Fron Dieses Land bearbeiteten sie nun als seine hörigen (= gehorsamen) Bauern mit ihren Familien. Dafür mussten sie dem Grundherrn jedoch einen Teil der Ernte als Abgabe (Zins) überlassen und meist eine gewisse Zeit im Jahr für ihn unentgeltlich (= ohne Bezahlung) arbeiten (Frondienste leisten). Allerdings war das Ausmaß der Abhängigkeit nicht bei allen Bauern gleich. Viele hatten nur kleine Höfe und mussten viel Fronarbeit leisten. Andere bewirtschafteten größere Höfe und mussten weniger fronen. Grundherrschaft – viele Pflichten und wenig Rechte für die Bauern Fast keine Freiheiten Die Hörigen verloren ihre persönlichen Rechte. Sie durften ohne Zustimmung ihres Grundherrn den Hof nicht verlassen und nicht heiraten. Doch der Grundherr hatte die Pflicht, seine Bauern zu beschützen. In Kriegszeiten gewährte er ihnen Zuflucht auf seiner Burg. Der Grundherr erhielt vom König auch die Macht, über seine Bauern Recht zu sprechen. Somit waren die Bauern ihren Herren völlig ausgeliefert (S. 136). Landordnung Herzog Leopolds VI. von Babenberg, 1194 Q Das Wildbret ist vornehmen Kreisen vorbehalten. Bauern halten nur einmal im Jahr ihr Schlachtfest mit Schweinefleisch. Sonst haben sie sich mit Kraut, Gerstenbrei, Hirse, Linsen, Bohnen und Milchprodukten zu begnügen. Ich will euch vom Bauern sagen, was er nach dem Gesetz tragen soll: Das Gewand muss schwarz oder grau sein. Schuhe aus Rindsleder und sonst nichts. Er darf sieben Ellen grobes Leinen für Hemd und Hose verwenden. (Babenberger Urkundenbuch, 1968) Bauern bei der Getreideernte: Sie arbeiten mit der Sichel. Der Grundherr beaufsichtigt sie. (Englische Buchmalerei, um 1300, aus dem Psalter der Königin Maria, British Library, London) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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