Zeitbilder 2, Schulbuch

Modul 7: Vergangene und gegenwärtige Herrschaftsformen 125 Demokratie in Athen – Demokratie in Österreich 10 Strategen Heerführer Wahlberechtigte Volksversammlung männliche Vollbürger Athens entscheiden über Krieg und Frieden Rat der 500 Regierung Regierung Nationalrat Wahlberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger alle österreichischen Männer und Frauen ab Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag Bundes- präsident/in Interpretiere die Aussagen der beiden Schaubilder und arbeite anschließend die Unterschiede zwischen der Demokratie im antiken Athen und im heutigen Österreich heraus. Ergänze in der Tabelle die fehlenden Merkmale. Arbeite nach M6 Erkläre mithilfe der Darstellung und des Schaubilds ganz unten den Unterschied zwischen Monarchie und Republik. Arbeite nach M6 Diktatur in Rom Diktatur heute Herrscher Kaiser „Führer“/ König / eine einzige Partei Wahlen keine (freien) Wahlen (Einparteienstaat) Macht- grundlage Gefolgsleute im Senat und in den Ämtern die Partei(spitze) kontrolliert Staat und Regierung Rechts- grundlage kaiserliches Recht; keine Menschen- und Bürgerrechte keine Garantie der Menschen- und Bürgerrechte; keine Presse- und Meinungsfreiheit Herrschafts- ausübung durch Beamte, (Geheim-)Polizei, Militär; z.T. mit (Staats-)Terror Verfolgung der politischen Gegner Heute Staatsform (= Wer ist das Staatsoberhaupt?) Herrschaftsform (= Wie wird regiert?) Monarchie  normal: (Erb-)König bzw. Königin an der Spitze (Großbritannien, Saudi-Arabien)  keine Wahl des Staatsoberhauptes  unbegrenzte Amtszeit Republik  Bundes- bzw. Staatspräsident oder -Präsidentin an der Spitze (Österreich, Nordkorea)  normal: auf Zeit gewählt  selten: auf Lebenszeit bestimmt Diktatur  absolute Königsherrschaft; „Führer“  Einparteienherrschaft  keine freien (Volks-)Wahlen  unbegrenzte Amtszeit (zB Nordkorea, Saudi-Arabien) Demokratie  freie Wahlen, Mehrparteiensystem  Parlament kontrolliert Regierung  Bürgerrechte, Presse- und Meinungsfreiheit  unabhängige Gerichte ca. 700 v. Chr. heute Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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