Zeitbilder 2, Schulbuch

Modul 5: Bedeutung von Religionen in verschiedenen Kulturen der Vergangenheit 117 Wir trainieren Kompetenzen 1. Arbeitsauftrag: Fasse zusammen, wie die Menschen in der Urzeit ihre Toten bestatteten. 2. Arbeitsauftrag: Schildere, wie die Religion das Leben der Ägypter bestimmte. 3. Arbeitsauftrag: Fasse in einem kurzen Bericht die Vorstellungen eines alltäglichen religiösen Lebens im Judentum/Christentum/Islam zusammen. Arbeite dabei Ähnlichkeiten und Unterschiede heraus. 4. Arbeitsauftrag: Analysiere und bewerte den Einfluss der arabischen Kultur auf das mittelalterliche Europa. 5. Arbeitsauftrag: Erörtere, auf welche Weise religiöse Vorstellungen der christlichen Religion im Mittelalter für den politischen Einfluss der Kirche eingesetzt wurden. Denke zB an den Streit zwischen Kaiser und Papst, an die Kreuzzüge, aber auch an die Friedensbemühungen. Denke dabei daran, dass die Ausrichtung des menschlichen Lebens auf Gott ganz besonders wichtig war. 6. Arbeitsauftrag: Formuliere fünf Fragen zum klösterlichen Leben im Mittelalter. 7. Arbeitsauftrag: Stelle die Bedeutung der mittelalterlichen Klöster für die Entwicklung von Technik, Wirtschaft und Wissenschaft dar. 8. Arbeitsauftrag: Lies den folgenden Abschnitt über die Gedanken-, Gewissens- und Religions- freiheit genau und werte ihn nach den folgenden Gesichtspunkten aus (ziehe dazu auch die Seite 113 heran): - Was alles umfasst „Religionsfreiheit“? - Arbeite die einzelnen Einschränkungen heraus, denen Religionsfreiheit unterworfen werden darf. - Diskutiert die einzelnen Einschränkungen und nehmt Stellung dazu. Arbeite nach M1+A2 Artikel 9: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (vereinfacht): Q (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion zu wechseln. Es umfasst die Freiheit, seine Religion durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. (2) Die Freiheit, seine Religion zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Dazu zählen die öffentliche Sicherheit, der Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral und der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. (Europäische Menschenrechtskonvention: Vom Europarat ausgearbeitet und 1950 in Rom unterzeichnet; 1953 in Kraft getreten) ca. 90 000 v. Chr. heute Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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