Zeitbilder 2, Schulbuch

Modul 5: Bedeutung von Religionen in verschiedenen Kulturen der Vergangenheit 107 Das Christentum Christentum – Judentum Das Christentum ging aus dem Judentum hervor. Nach christlichem Glauben ist Jesus Christus der Sohn Gottes, des einen Gottes Israels. Er ist der Messias, der Erlöser der Menschheit. Jesus Christus wurde nach Aussage der Evangelien zur Zeit des Augustus in Bethlehem geboren. Um das Jahr 30 wurde er in Jerusalem gekreuzigt. Nach christlicher Überzeugung erweckte Gott ihn zu ewigem Leben. Mit seinem Gebot der Nächstenliebe lehrte er eine neue Lebenseinstellung: Als „Brüder bzw. Schwestern in Christus“ – egal ob Mann oder Frau, Herr oder Sklave – gelten alle Menschen als Kinder Gottes gleich viel. Ihnen allen versprach dieser Glaube nach den Mühseligkeiten des täglichen Lebens Erlösung im ewigen Leben im Jenseits. Gestützt auf diesen Glauben verbreiteten seine Anhängerinnen und Anhänger diese Lehre im gesamten Römischen Reich. Eingottglaube – Christenverfolgungen Ihr strenger Glaube an nur einen Gott verbot den Christen die Verehrung aller von ihnen als „heidnisch“ bezeichneten Gottheiten und damit auch die göttliche Verehrung des Kaisers. Dies machte sie verdächtig. Als Rom im Jahre 64 tagelang brannte, beschuldigte Kaiser Nero* die Christen der Brandstiftung. Es kam deshalb zur ersten großen Christenverfolgung: Nero ließ viele von ihnen wegen ihres Glaubens hinrichten – auch die Apostel Petrus und Paulus sollen dabei den Tod gefunden haben. In den folgenden Jahrhunderten gab es immer wieder Christenverfolgungen. Die letzte befahl Kaiser Diokletian um 300. Christentum erlaubt Schon Diokletians Nachfolger, Kaiser Konstantin*, gewährte den Christen im ganzen Reich freie Religionsausübung (313). Obwohl der Kaiser die alten Religionen noch erlaubte, wurden die Christen nun bevorzugt: Sie erhielten eigene Gotteshäuser, der Sonntag wurde zum gesetzlichen Feiertag u.v.m. Der Grund für diese neue Politik: Der Kaiser versprach sich von der Förderung der immer größer werdenden christlichen Gemeinschaft eine Stütze für seine Herrschaft. Christentum als Staatsreligion Kaiser Theodosius* schließlich erklärte im Jahr 391 das Christentum zur alleinigen Staatsreligion. Alle nichtchristlichen Kulte, auch die Olympischen Spiele, wurden verboten, Tempel geschlossen oder zerstört. Die Päpste Die Bischöfe von Rom bezeichneten sich als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus. Sie beanspruchten daher den Ehrenvorrang vor den anderen Bischöfen und schließlich auch die Führung der Kirche als Päpste. Nach der Teilung in ein West- und ein Oströmisches Reich (395) stellte sich der Patriarch von Konstantinopel* an die Spitze der Kirche im Oströmischen Reich. Er ordnete sich dem Papst in Rom nie unter. Aus dem Gesetz des Kaisers Theodosius (391) Q Es ist Unser Wille, dass alle Völker, welche wir gnädigst regieren, die Religion bekennen, wie sie der heilige Apostel Petrus die Römer gelehrt … hat. Alle, die dieses Gesetz befolgen, sollen nach Unserem Befehl den Namen Katholische Christen tragen, die Übrigen, die wir für wahnsinnig und geistesgestört erklären, sollen die Schmach ihres abweichenden Glaubens auf sich nehmen; sie sollen vor allem die göttliche Strafe, dann aber auch die Unserer Ungnade erleiden … (Codex Theodosianus XVI 1,2) Aus dem Mailänder Edikt Kaiser Konstantins (313) Q In gesunder und durchaus richtiger Erwägung haben wir den Beschluss gefasst, dass keinem Menschen die Freiheit versagt werden solle, Brauch und Kult der Christen zu befolgen, dass vielmehr jedem die Freiheit gegeben werde, sein Herz jener Religion zuzuwenden, die er selbst für die ihm entsprechende erachtet. (Lactantius, De mortibus persecutorum) Formuliert in Kleingruppen mindestens drei Fragen, die ihr an die beiden Textquellen stellen könnt. Arbeitet jeweils die Hauptaussage heraus und nehmt Stellung dazu. Arbeite nach M1 Diskutiert mögliche Folgen der Festlegung des Christentums als Staatsreligion. Arbeite nach A2 Christusmonogramm* auf einer spätantiken Münze. (1. Jt. n. Chr., Museo Cristiano, Vatikan) ca. 1500 v. Chr. heute Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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