Vielfach Deutsch 4, Arbeitsheft

Überzeugend argumentieren Ordne die Aussagen so an, dass die Argumentation vollständig ist: Behauptung + Begründung/Argument + Beispiel/Beleg. 1 A Dadurch könnten Berufe wie „Kindergärtner“ oder „Automechanikerin“ gefördert werden. B Mit dem Einblick wird das Interesse an den einzelnen Berufssparten, unabhängig von Stereotypen und Klischees, geweckt. C Es wäre gut, wenn Buben Schnuppertage in Sozialberufen und Mädchen in technischen Berufsfeldern absolvieren müssten. 2 A Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt. B In vielen Bereichen halten sich alte Rollenmuster, die Frauen auch heute noch benachteiligen. C Beispielsweise erhalten Frauen in vielen Berufssparten für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn wie gleich qualifizierte Männer. Lies den folgenden Text und ergänze anschließend in Stichworten das Raster unten. Sind Hausaufgaben sinnvoll? Hausaufgaben gehören abgeschafft. Wir üben in der Schule genug, zum Beispiel in Mathematik schreiben wir bis zu 90 Schulübungen pro Jahr. Was man in der Schule nicht versteht, lernt man zu Hause auch nicht mehr. Außerdem sind Hausaufgaben sinnlos, weil die beste Zeit, um sich zu konzentrieren, zwischen 8 und 13 Uhr liegt. Somit schränken Hausübungen die wenige wertvolle Freizeit von Jugendlichen ein. Ich würde diese viel lieber als Ausgleich und zum Abschalten im Tanzstudio verbringen. Oft setzen wir uns am Nachmittag bei schönem Wetter nur hin, um die lästige Arbeit schnell, schnell hinter uns zu bringen. Dann allerdings machen wir Fehler, die sich wiederum einprägen, weil sie nicht gleich richtiggestellt werden. Deswegen haben Hausübungen mehr Nach- als Vorteile. Behauptung 1:  Begründung/Argument 1:  in der Schule genug Übung Beispiel/Beleg 1:  Behauptung 2:  Begründung/Argument 2:  Beispiel/Beleg 2:  Zeit viel lieber im Tanzstudio verbringen Behauptung 3:  Hausübungen haben mehr Nach– als Vorteile. Begründung/Argument 3:  Beispiel/Beleg 3:  5 nach Ü17 6 nach Ü18 5 10 54 5 Argumentieren und Position beziehen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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