Vielfach Deutsch 4, Schulbuch

Beantworte die folgenden Fragen in deinem Heft. 1 Was ist die Hauptaussage von Marcel? 2 Auf welche Einzelheiten des Diagrammes ist er eingegangen? Lies, wie Marcel im zweiten Teil seinen persönlichen Standpunkt zum Thema Handy & Co. darlegt. Ich könnte mir ein Leben ganz ohne Handy und Internet zwar auch nicht mehr vorstellen, aber ich finde es schon sehr bedenklich, wenn Menschen gar nicht mehr ohne auskommen. Ich glaube, man braucht auch handyfreie Stunden zur Erholung. In unserer Familie sind Handys beim Essen außer Griffweite und auf lautlos gestellt. Das gilt auch für die Nacht, da liegen sie auch nicht neben dem Bett, sodass der erste Griff danach nicht schon nach wenigen Minuten erfolgt. Das finde ich gut, denn wenn ich bei Freunden sehe, wie da beim Essen telefoniert wird, stört mich das schon sehr. Ich möchte mich grundsätzlich in Ruhe und ohne Unterbrechung mit einer Sache beschäftigen, weil sich dann weniger Fehler einschleichen können und ich kürzer brauche. Da muss das Handy halt warten, ich kann ja später zurückrufen. Ich möchte auch nicht vom Handy abhängig sein. Als es vor einigen Monaten einmal für über eine Woche zur Reparatur musste, kam ich auch ganz gut zurecht. Es gibt ja genug andere Dinge, mit denen ich mich regelmäßig beschäftigen kann. Grundsätzlich ist ein Handy für mich ein wichtiger Begleiter, aber es bestimmt nicht mein Leben. Marcel hat sich in seinem Text (Ü37) am Schreibplan (S. 45) orientiert. Er hat seinen Umgang mit dem Handy durch Argumente begründet und mit Beispielen verdeutlicht. Fasse die drei Schritte in je einem Satz zusammen. Standpunkt: Handy ist wichtig, aber sollte nicht das ganze Leben bestimmen. Argument 1 + Beispiel: Argument 2 + Beispiel: Argument 3 + Beispiel: Wann kann das Handy für Marcel störend sein und wie wirkt sich das dann aus? Unterstreiche die entsprechende Textstelle in Ü37. Ü36 M Ü37 5 10 15 Ü38 Ü39 1 1 AH 21–24 1 1 AH DaZ 12–13 47 Informieren und Stellung nehmen Sprachbewusstsein Zuhören / Sprechen 2 Schreiben Lesen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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