Mathematik verstehen 7, Schulbuch

252 Kompetenzcheck 12 . 51 Gegeben ist die Gleichung ​x​ 2​+ px + q = 0 (mit p, q * ℝ). Kreuze an, wie viele Lösungen diese Gleichung haben kann! 12 . 52 Kreuze an, in welcher Abbildung die Menge {z * ℂ 1 †z† = 1} in der Gauß’schen Zahlenebene dargestellt ist!       12 . 53 Berechne die ersten neun Zahlen der Folge (1, i, ​i​ 2​, ​i​ 3​, ​i​ 4​, …)! Kreuze an, was für diese Folge zutrifft! Es folgen immer wieder die Zahlen 1, i, ‒1 und ‒ i aufeinander.  Auf jede komplexe Zahl folgt eine Zahl, die keine komplexe Zahl ist.  Imaginäre und reelle Zahlen wechseln einander ab.  Alle Zahlen haben den gleichen Betrag.  Alle Zahlen entsprechen Punkten auf einem Kreis.  12 . 54 Eine komplexe Zahl a + bi kann als Zahlenpaar (a 1 b) aufgefasst werden. Für die Addition und Multiplikation solcher Zahlenpaare gelten jedoch zum Teil nicht dieselben Rechenregeln wie für vektoren in ​ ℝ​ 2.​ Kreuze die richtige(n) Aussage(n) für die komplexen Zahlen u + v · i und x + y · i an! 12 . 55 Kreuze die Aussagen an, die aus dem Fundamentalsatz der Algebra folgen! Jede algebraische Gleichung mit reellen Koeffizienten besitzt eine komplexe Lösung.  Jede algebraische Gleichung mit reellen Koeffizienten besitzt eine reelle Lösung.  Es gibt eine algebraische Gleichung mit reellen Koeffizienten, die in ℝ nicht lösbar ist.  Jede in ℝ lösbare Gleichung ist eine algebraische Gleichung.  Die algebraische Gleichung x​ ​ 2​+ 4 = 0 hat zwei imaginäre Lösungen.  zwei Lösungen in ℝ  zwei Lösungen in ℂ\ℝ  eine Lösung in ℝ und eine Lösung in ℂ\ℝ  genau eine Lösung in ℂ\ℝ  keine Lösung in ℂ  ag- l 1 . 5 ag- l 1 . 5 re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i re. A. im. A. i 1 ‒ 1 ‒ i ag- l 1 . 5 (u 1 v) + (x 1 y) = (u + v 1 x + y)  (u 1 v) + (x 1 y) = (u + x 1 v + y)  (u 1 v) · (x 1 y) = (u · x 1 v · y)  (u 1 v) · (x 1 y) = (ux – vy 1 uy + vx)  (u 1 v) · (x 1 y) = (vx – uy 1 vy + ux)  ag- l 1 . 5 ag- l 2 . 8 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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