sprachreif HUM 4/5, Schulbuch

42 ne eine Red-Bull-Dose aus demKühlschrank ho- len. Und erst vor kurzem wurde bekannt, dass der Stiegl-Radler in zwei Szenen des Hol- lywood-Films „Deadpool“ vorkommt – wenn- gleich es sich dabei um einen Zufall handeln soll: Stiegl kam angeblich ohne Zutun zur breiten- wirksamen Werbung. Wer nicht so viel Glück hat, der muss tief in die Tasche greifen. Denn hinter Product Placement steckt eine Millio- nen-schwere Branche. Agenturen vertreten beide Seiten Die einzige Firma, die sich hierzulande haupt- sächlich mit der Produktplatzierung in Film- und TV-Produktionen beschäftigt, ist ein Wiener Unternehmen, geleitet von Wolfgang Pappler. „Bei Product Placement wird das Produkt aktiv in die Handlung integriert“, beschreibt Pappler. Damit werde der Anwendernutzen „wesentlich positiver und glaubwürdiger dargestellt“. Doch wie kommt eine Marke überhaupt in einen Film? Im Regelfall über Agenturen wie jene von Wolf- gang Pappler: „Wir vertreten beide Seiten. Mar- kenartikelkunden, die in Filmen oder TV-Pro- duktionen vorkommen wollen. Und auch Produzenten, die nach Markenartikelkunden suchen.“ Das Product Placement gestaltet mit Das Mitspracherecht der Product-Placement-­ Kunden kann weitaus größer sein, als man an- nehmen könnte: „Entweder bekommen wir das fertige Drehbuch und suchen dann nach Mög- lichkeiten der Platzierung. Oder wir sind bereits in die Produktion eingebunden.“ In solchen Fäl- len werden den Drehbuchautoren und Regisseu- ren Szenen vorgeschlagen, in denen das Produkt eingebaut werden könnte. Auch Stiegl hat Pappler bereits zum Film vermit- telt – etwa für zwei Szenen immehrfach preisge- krönten Karl-Markovics-Film „Atmen“. Bei der Komödie „Die Mamba“ mit Michael Niavarani oder beim Hollywoodklassiker „E.T. − Der Au- ßerirdische“ hatte Pappler ebenso seine Finger im Spiel. So teuer kann Produktplatzierung sein Wie teuer solche und ähnliche Produktplatzie- rungen sind, will Pappler nicht sagen: „Das wäre unseriös. Es ist von Produktion zu Produktion verschieden.“ Der Experte gibt aber einen Richt- wert aus: „Product Placement ist rund 30 Pro- zent günstiger als vergleichbare klassische Wer- bung.“ Somit könnten bei Großproduktionen siebenstellige Beträge fließen. Und zwar nicht nur in Hollywood: „Der arabische Fernsehmarkt ist besonders spannend. Die technische Reich- weite beträgt rund eine Milliarde Menschen.“ Auch das Salzburger Land wird abgebildet Product Placement kann aber noch weiterrei- chen – es können ganze Regionen oder sogar ein bestimmtes Image gegen Bezahlung in Filmen und TV-Produktionen platziert werden: „In ei- nem Götz-George-Tatort haben wir einmal für die deutsche Aids-Hilfe einen HIV-Test einge- baut, um darauf aufmerksam zu machen.“ Und beim sogenannten „Location Placement“ werden bewusst Landstriche eingebunden − Stichwort Tourismuswerbung. Auch das Land Salzburg war schon mehrmals an solchen Produktionen beteiligt, jedoch ohne zwischengeschaltete Agen- tur: „Dafür fehlt uns schlichtweg das Budget“, sagt Christopher Losmann vom SalzburgerLand Tourismus. „Entweder kommen die Produzen- ten auf uns zu, wie etwa Toyota vor kurzem für einen Werbespot mit ,Sound of Music‘-Bezug. Oder wir nutzen unsere guten Kontakte zu den Medienproduzenten und fragen bewusst nach Möglichkeiten.“ Kein Product Placement imORF Eine Auflage, wie oft Produktplatzierung in ei- nem − privatwirtschaftlich produzierten − Film vorkommen darf, gibt es indes nicht. „Wir achten aber darauf, dass wir es nicht übertreiben. Das kann sonst Reaktanzen beim Zuschauer auslö- sen“, sagt Wolfgang Pappler. Bei ORF-Produktio- nen sei Product Placement hingegen nur in Form von sogenannten Produktionshilfen erlaubt: „Dem ORF dürfen nur Naturalien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.“ Auch in der Markenwelt rät Pappler nicht jedem Unterneh- men zu Produktplatzierung: „Es macht erst dann Sinn, wenn das Produkt einen gewissen Wieder- erkennungswert hat. Sie sollten also schon be- kannt sein, bevor Sie auf Product Placement setzen.“ QUELLE: http://www.salzburg.com/nachrichten/medien/sn/artikel/stieglredbullcowieeseinemarkeineinenfilmschafft186989/ ; (abgerufen am 22.05.2017) 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 102 Lesen 2  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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