sprachreif HUM 3, Schulbuch

69 Erklären Sie anhand dieses Beispiels http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_document.cfm?docu- ment_id=2880&language=german (Christa Wolf) die vier Prinzipien politischer Reden sowie den Unterschied zwischen Überzeugung und Manipulation. Benennen Sie die in den folgenden Sätzen verwendeten rhetorischen Mittel. Wollen wir das wirklich zulassen? Er trainierte drei, vier, fünf Stunden täglich. Er wollte der Schnellste sein, er wollte der Beste sein, er wollte unbedingt gewinnen. Am Tag des Turniers lachte die Sonne. Der stolze Sieger schwitzte. Setzen Sie sich anhand des Beispiels im folgenden Zeitungsartikel, der in der Online-Ausgabe der Kleinen Zeitung erschienen ist, mit der Frage „Wie weit darf Satire gehen?“ auseinander. Strukturieren Sie Ihre Argumentation und verfassen Sie eine Stellungnahme. 1  Ó 5569em 2  3  „Baby Hitler“ Kurz: Kein Verfahren gegen Satire-Magazin APA, red | 18.05.2018 Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden die Ermittlungen gegen das deutsche Satiremagazin „Titanic“ eingestellt. Das deutsche Satiremagazin „Titanic“ muss we- gen seines „Baby-Hitler töten!“-Bildes über Bun- deskanzler Sebastian Kurz keine Konsequenzen fürchten. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Ber- lin der APA sagte, wurden die diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt. Eine „öffentliche Auf- forderung zu Straftaten“ sieht die Behörde nicht. Für ein Verfahren wegen Beleidigung fehlte ein Strafantrag des Kanzlers. Das Verfahren ging auf Oktober zurück. Damals war Kurz noch Außenminister und hatte gerade die Nationalratswahl gewonnen. „Titanic“ ver- öffentlichte daraufhin ein Bild des ÖVP-Chefs mit einer Zielscheibe und der Schlagzeile: „End- lich möglich: Baby-Hitler töten!“ Die österreichi- schen Behörden leiteten die Causa an die Kolle- gen in Deutschland weiter. Dort wurde der Fall geprüft, die Ermittlungen aber eingestellt. Offensichtlich kein ernsthafter Mordaufruf Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, der APA sagte, wurde der Verdacht der „Aufforderung zu Straftaten“ ver- worfen, weil das Bild offensichtlich keinen ernst- haften Mordaufruf darstelle. Und ein Verfahren wegen Beleidigung sei nicht möglich gewesen, weil Kurz keinen Strafantrag gestellt habe. Überraschend kommt die Einstellung des Ver- fahrens nicht, denn Medienrechtler haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Leser des Satiremagazins in dem „Baby-Hitler“-Bild kei- nen ernsthaften Aufruf zu einemAttentat erken- nen würden. Entsprechend entspannt zeigte sich auch das Magazin und wärmte den Hitler-Gag mehrmals auf – zuletzt mit Geburtstags-Glück- wünschen für Kurz am 20. April. QUELLE: https://www.kleinezeitung.at/politik/aussenpolitik/5431637/Titanic_Baby-Hitler-Kurz_Kein-Verfahren-gegen-SatireMagazin ; (abgerufen am 30.07.2018) 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Lesen Schreiben Zuhören und sprechen Kompetenz- check Nur zu Prüfzwecken – Eig entum des Verlags öbv

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