sprachreif HUM 3, Schulbuch

45 Über Meinungsfreiheit und illegale Inhalte im Internet diskutieren Ob Neonazi-Propaganda, Falschmeldungen, Hasskommentare gegen Homosexuelle, Kinderporno­ graphie oder urheberrechtlich geschützte Musikstücke: Sogenannte Upload-Filter können illegale Inhalte vor der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken herausfiltern. Aber wie verlässlich funktio- niert die Technologie? Lesen Sie den folgenden Artikel zum Thema Upload-Filter, der auf der Website des Bayerischen Rundfunks erschienen ist. A26  Internetzensur Vom Fluch und Segen der Upload-Filter Von Florian Regensburger | 12.03.2018 Am Welttag gegen Internetzensur denken viele an autoritäre Staaten. Doch auch in der EU wird derzeit über ein Instrument gegen illegale Web-Inhalte diskutiert, das viele mit Zensur gleichsetzen: sogenannte Upload-Filter. Zensur im Internet ist ein heiß diskutiertesThema. Das Phäno- men tritt vor allem in autoritär regierten Staaten wie Nord- korea, China oder einigen ara- bischen Ländern hervor. Doch auch in der Europäischen Union sind Rede- und Mei- nungsfreiheit in Gefahr – sagen zumindest die Gegner soge- nannter Upload-Filter, wie sie die EU-Kommission von Inter- netplattformen wie Youtube oder Facebook fordert. Die Technik soll unter anderem ver- hindern, dass urheberrechtlich geschützte Videos und Musik- stücke unberechtigt hochgela- den werden. Videoplattformen als Musik- streamingdienst Denn Youtube, Facebook, Twit- ter und viele weitere Plattfor- men, auf denen Nutzer selbst auch Inhalte hochladen kön- nen, sind gerade deshalb so be- liebt für den Austausch von Vi- deos, Musik oder Bildern, weil dort auch vieles steht, das ei- gentlich gar nicht dort sein dürfte. Die Auswahl ist so groß, dass manche Videoplattform geradezu als Musikstreaming- dienst genutzt werden kann. Für Komponisten, Musikverla- ge oder Rechteverwerter […] ist das ein Unding. Algorithmen 1 sollen nach illegalen Inhalten suchen Helfen sollen nun sogenannte Upload-Filter, wie sie die EU-Kommission vorschlägt. Das Prinzip: Die Online-Platt- formen sollen jedes Bild, jedes Video, jedes Musikstück und auch jeden Text, den ihre Nut- zer hochladen wollen, vorab technisch prüfen, mittels eines Algorithmus – einer entspre- chend trainierten, selbstständig arbeitenden Software. Hat ein Nutzer nicht die erforderlichen Rechte, wird das Werk automa- tisch blockiert, sprich: nicht auf der Plattform veröffentlicht. Bedrohung für Meinungsviel- falt und Wettbewerb? Auch andere illegale Inhalte wie Terrorpropaganda, Kinderpor- nografie oder strafbare Hetze sollen die Filter möglichst erfas- sen, bevor diese sich im Netz verbreiten. Doch Kritiker war- nen: Derartige Technik bedrohe die Meinungsfreiheit, die Viel- falt und den Wettbewerb im In- ternet. Aus Angst vor juristi- schem Ärger würden Youtube und Co., so die Befürchtung, ein Video oder ein Musikstück im Zweifel lieber sperren als es zuzulassen – und damit mut- maßlich auch rechtmäßig ein- gestellte Inhalte ausfiltern. Overblocking nennt man dieses Phänomen, vor dem auch be- reits im Vorfeld des Netzwerk- durchsetzungsgesetzes 2 zur 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 Zuhören und sprechen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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