sprachreif HUM 3, Schulbuch

36 Korrespondenzmethode •• Drei (oder vier) Personen vereinbaren eine Zusammenarbeit nach der Korrespondenzmethode. Jedes Mitglied der Gruppe hält in gut leserlichen und verständlichen Stichworten seine Meinung zu einer bestimmten Aufgabenstellung fest und reicht diese dann an ein zweites Mitglied weiter (z. B. A an B, B an C, C an A). •• Die erhaltenen Notizen werden nun in knapper Briefform auf dem jeweiligen Zettel kommentiert (mit Anrede, in ganzen Sätzen) und dann wieder weitergereicht (nicht zurückgegeben). So erhält z. B. A die von C kommentierten Notizen des/der B. •• Nun wird überprüft, ob die Kommentare sachlich und passend ausgeführt wurden – ist dies nicht der Fall, besteht noch die Gelegenheit der Überarbeitung, bevor die Notizen an das ursprüngliche Mitglied zurückgehen (z. B. überprüft A die Kommentare des/der C, überarbeitet sie nötigenfalls und gibt sie dann an B zurück). Arbeiten Sie nach der Korrespondenzmethode. Vergleichen Sie nun Ihre eigenen Überlegungen aus A1 und Ihre Ergebnisse aus A2. Stellen Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest. •• Notieren Sie, welche neuen Informationen Sie erhalten haben. •• Erklären Sie die Sätze „Die Meinungsfreiheit richtet sich in erster Linie gegen den Staat.“ und „Ein Recht auf ein Diskussionsforum unter jedem Artikel gibt es nicht.“ •• Diskutieren Sie, weshalb man verfassungsrechtlich seine Meinung nicht begründen muss, dies aber z. B. im Deutschunterricht sehr wohl gefordert wird. Der Auszug aus dem Buch von Volker Kitz weist – grob gesagt – zwei Ebenen auf: eine Informations­ ebene und eine Meinungsebene. Das ist bei zahlreichen Texten der Fall: Tipp C A3  Wie Volker Kitz in seinem Text erklärt, sind Tatsachenäußerungen und Meinungsäußerungen vor dem Gesetz zu unterscheiden. Eine Äußerung, die als Tatsache formuliert ist, kann durchaus als Meinung interpretiert werden. Dazu ist es nötig, sich Wortwahl und den Kontext der Äußerung bewusst zu machen. Nach dem Grundgesetz kann jeder Quatsch eine geschützte Meinung sein. In einigen Ländern dieser Erde herrscht noch immer keine Meinungsfreiheit, wie wir sie kennen. Informationsebene Das halte ich für inakzeptabel. Meinungsebene Nach dem Grundgesetz kann jeder Quatsch eine geschützte Meinung sein. Informationsebene Anders, als wir das gelegentlich hören, ist es in einem Land mit Meinungsfreiheit selten schwie- rig oder gar „mutig“, eine Meinung zu äußern. Wichtig ist es trotzdem. Meinungsebene Lesen Zuhören und sprechen 2  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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