sprachreif HUM 3, Schulbuch

33 Die Gedanken sind frei? In diesem Kapitel lernen Sie: manipulative und überzeugende Strategien in meinungsbetonten Texten zu identifizieren politische Reden zu analysieren und rhetorische Mittel zu erkennen rhetorische Mittel in Diskussionen einzusetzen Argumente zu strukturieren eine Meinungsrede zu verfassen (HLFS) eine freie Erörterung zu verfassen (BAfEP) eine textgebundene lineare Erörterung zu verfassen (HUM, BAfEP) eine literarische Erörterung zu planen, verfassen und überarbeiten (BAfEP) Aphorismen aus der Zeit der Aufklärung kennen in Online-Bibliotheken und in Literaturverwaltungsprogrammen zu recherchieren elliptische Sprachkonstruktionen kennen und mit Fremdwörtern und Fachwörtern umzugehen 2n79n7 Was bedeutet Meinungsfreiheit? Lesen Sie den Ausschnitt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention . Überlegen Sie, •• welche Beweggründe Staaten haben können, Genehmigungen für Medienunternehmen vorzu- schreiben (siehe Absatz (1) ) •• weshalb in Absatz (2) von „Einschränkungen“ gesprochen wird. Machen Sie sich dazu Notizen. C A1  Art. 10: Freiheit der Meinungsäußerung (1) Jede Person hat das Recht auf freie Mei- nungsäußerung. Dieses Recht schließt die Mei- nungsfreiheit und die Freiheit ein, Informatio- nen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Ki- nounternehmen eine Genehmigung vorzu- schreiben. (2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unter- worfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demo­ kratischen Ge- sellschaft not- wendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte an- derer, zur Verhinderung der Verbreitung ver- traulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Recht- sprechung. QUELLE: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12016941/NOR12016941.pdf ; (abgerufen am 04.02.2016) 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Lesen 2  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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