sprachreif HUM 3, Schulbuch

117 Auf dem Weg zur Matura Thema: Meinungsfreiheit im Internet Verfassen Sie einen Leserbrief. Situation : In diesem Semester haben Sie sich intensiv mit Meinungsfreiheit beschäftigt. Sie haben in der Tageszeitung Der Standard den Artikel Frankreich geht per Gesetz gegen Hass im Internet vor gelesen. Sie entschließen sich dazu, auf den Artikel mit einem Leserbrief zu reagieren. Lesen Sie den Artikel Frankreich geht per Gesetz gegen Hass im Internet vor von Stefan Brändle ( Der Standard , 09.07.2019). Verfassen Sie nun den Leserbrief und bearbeiten Sie dabei die folgenden Arbeitsaufträge : •• Fassen Sie die für Ihren Leserbrief wichtigen Informationen aus dem Zeitungsartikel kurz zu­ sammen. •• Erläutern Sie, wie gegen Hass-Postings und ähnliche Inhalte im Internet vorgegangen werden soll und ob durch gesetzliche Verbote die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. •• Appellieren Sie an Ihre Leserinnen und Leser, sich Ihrer Meinung anzuschließen. Schreiben Sie zwischen 270 und 330 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 9 Frankreich geht per Gesetz gegen Hass im Internet vor Von Stefan Brändle | 09.07.2019 Das französische Parlament will Aufrufen zu Gewalt und Hass im Internet einen Riegel vorschieben. Zu diesem Zweck bindet die Regierung auch Facebook und Co ein. Emmanuel Macron kennt sich in der Materie aus – er wird in sozialen Netzen immer wieder schwarzer Bankkonten bezichtigt, für seine ver­ meintliche Homosexualität „geoutet“ oder mit digitalen Guillotinen enthauptet. Im vergange­ nen Jahr hatte der französische Präsident schon ein Gesetz gegen Fake News initiiert, das vor allem auf russische Portale wie RT oder Sputnik 1 abzielt. AmDienstag hat die Nationalversammlung, also das französische Parlament, mit den Stimmen der Macron-Partei La République en marche ei­ nen weiteren Erlass verabschiedet, der nach ge­ fakten Informationen nun auch Aufrufe zur Ge­ walt einzudämmen versucht. Darauf gestützt, kann in Zukunft jeder französische Internetuser einen entsprechenden Inhalt melden. Die Betrei­ berplattform muss dann binnen 24 Stunden mit der Löschung reagieren, wenn der Sachverhalt demGesetzesinhalt entspricht – etwa Aufrufe zu und Verherrlichung von Terroranschlägen, sexu­ elle Belästigung, Zuhälterei und Menschenhan­ del, pädophile und gewalttätige Pornografie. Dazu kommen allgemein hasserfüllte oder dis­ kriminierende Postings und Beleidigungen eth­ nischer oder sexueller Art. Diese vielen Umschreibungen zeigen bereits die Hauptschwierigkeit: Wie sollen diese Inhalte de­ finiert werden? In einer ersten Gesetzesfassung war etwa vorgesehen gewesen, „bauernfeindli­ che“ Sprüche zu löschen; das ist nun nicht mehr der Fall. Und was, wenn ein Forumsteilnehmer schreibt, Homosexualität sei eine „Abscheulich­ keit“? Eine katholische Abgeordnete war in Paris 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Schreiben Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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