sprachreif HUM 2, Schulbuch

141 Formulieren Sie mindestens drei Tipps für eine verständliche Präsentation von komplexen Sachver- halten. Fassen Sie die einzelnen Teile des nebenstehenden barocken Em- blems zusammen und erläutern Sie diese. Interpretieren Sie das Emblem, indem Sie es auch in den historischen Kontext einordnen. Lesen Sie den folgenden Artikel über die Gesetzeslage und Hinter- gründe zum Thema „Alkohol und Radfahren“. Nehmen Sie anschlie- ßend zu der Frage „Fortgehen, Alkohol trinken und danach mit dem Rad nach Hause fahren?“ Stellung. 1 2 3 Mehr Radpolizisten und mehr Alko-Tests bei Radlern in Wien Von David Krutzler | 11.04.2018 Wien – Der subjektive Eindruck von betro enen Radfahrern, die sich beim STANDARD gemeldet haben, täuscht nicht: Derzeit kommt es in Wien wieder zu vermehrten Alkoholkontrollen von Radlern. Die Polizei bestätigt zwar, dass die Kontrollen insgesamt steigen. Das sei aber auch auf den Start der Radsaison zurückzuführen – und darauf, dass abgesehen davon „immer mehr Leute Rad fahren“. Dass es aktuell spezielle Schwerpunktkontrollen und Alko-Tests für Radfahrer gibt, wird vonseiten der Exekutive aber verneint. Ein Überblick über die Gesetzeslage und Hintergründe zum‹ema „Alkohol und Radfahren“. Frage: Mit wie vielen Krügerln Bier oder Achter- ln Wein intus darf ich mein Rad noch lenken? Antwort: Die tatsächliche Alkoholkonzentration im Blut wird von vielen verschiedenen Faktoren wie Körpergröße, Gewicht, Geschlecht, Alter, Zeit etc. beein¬usst. Wie bei Autolenkern gilt die Straßenverkehrsordnung: „Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgi– beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen“, heißt es in Pa- ragraf 5. Während für Autolenker eine Höchst- grenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholge- halt gilt, sind es bei Radfahrern 0,8 Promille. Frage: Was passiert, wenn die Höchstgrenze von 0,8 Promille erreicht oder überschritten wird? Antwort: Ab diesem Grenzwert wird zwischen Autofahrern und Radlern kein Unterschied mehr gemacht. Die Strafe beträgt mindestens 800 Euro und kann – je nach Alkoholisierungs- grad – auf 5900 Euro erhöht werden. Ab 1,2 Promille wird eine Mindeststrafe von 1200 Euro fällig, ab 1,6 Promille beträgt diese 1600 Euro. Wird der Alkoholtest vomRadfahrer verweigert, beträgt der Strafrahmen ebenfalls zwischen 1600 und 5900 Euro. Wird von Beamten festgestellt, dass der Radfahrer in einem durch Drogen be- einträchtigten Zustand gefahren ist, werden 800 bis 3700 Euro fällig. Frage: Welche Folgen blühen alkoholisierten Radfahrern noch? Antwort: Von Polizisten werden bei Überschrei- ten von 0,8 Promille keine Organstrafverfügun- gen ausgestellt, sondern nur noch Anzeigen ge- macht. Das Verkehrsamt entscheidet dann, sofern beim Radfahrer „mangelnde Verkehrszu- verlässigkeit“ festgestellt wird, ob auch ein Ent- zugsverfahren des Autoführerscheins eingeleitet wird. Diese Entscheidung kann etwa bei mehr- maligen Alkoholverstößen oder anderen Au†äl- ligkeiten im Straßenverkehr getro†en werden. Theoretisch kann der Schein schon ab 0,8 Promille für einen Monat gezup– werden. Frage: Gibt es eine Zunahme von Alko-Radlern in Wien? Antwort: Erwischte alkoholisierte Radfahrer werden vonseiten der Wiener Polizei nicht extra ausgewiesen. Gemäß den Tagesreports, die die Polizei auswertet, konnten aber „keine Au†ällig- keiten“ entdeckt werden, sagte Polizei-Presse- sprecher Patrick Maierhofer dem STANDARD. 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 Lesen Schreiben Zuhören und sprechen Kompetenz- check Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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