sprachreif HUM 2, Schulbuch

125 Eine Stellungnahme verfassen (HUM) Sie haben in diesem Sprachbuch die Grundlagen des Argumentierens kennengelernt (3-B-Regel und Fünfsatzmethode, S. 48–49). Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine schriftliche Stellungnahme planen und verfassen. Die Stellungnahme kann einerseits ein eigenständiger Text sein (z. B. eine schriftliche Bitte oder Beschwerde), andererseits kann sie ein Baustein einer Maturatextsorte (z. B. im Leserbrief, Kommentar) sein. Die Stellungnahme ist eine wichtige Grundlage für das schriftliche Argumentieren im Allgemeinen und die Textsorte Erörterung im Besonderen. Merkenswert: Stellung nehmen • Ziel ist es, den persönlichen Standpunkt, die eigene Meinung klar zu kommunizieren. • Wichtig ist dabei, die Grundregeln des Argumentierens zu beachten, also Behauptungen zu begründen und zu belegen, und eine nachvollziehbare Argumentation zu entwickeln (siehe 3-B-Regel und Fünfsatzmethode S. 48–49). • Wege zum Ziel: stichhaltige und nachvollziehbare Argumente finden, die den eigenen Standpunkt untermauern, Beispiele/Beweise/Fakten sammeln, Argumente ordnen, eine sinnvolle Abfolge überlegen und zu einer Argumentation verknüpfen, mögliche Gegenargumente entkräften • Wird besonders für folgende Textsorten benötigt: Empfehlung, Erörterung, Kommentar, Leserbrief, Meinungsrede, offener Brief Lesen Sie die folgenden beiden Standpunkte zum Thema Rauchverbot in der Gastronomie. A25 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 Pro-Contra: Rauchverbot in der Gastronomie? Die neue Bundesregierung hält mit der Abkehr vom allgemeinen Rauchverbot eine der dysfunk- tionalsten Regelungen des Landes am Leben. Mit Recht habenWirte vom Burgenland bis zum Bo- densee seit der Einführung 2009 die undurch- sichtige Rechtslage kritisiert, die Lokalbetreiber wurden mit Klagen von Nichtraucher-Aktivisten bedroht. Außerdem blutet jedem Architektur- freund das Herz, wenn Ka†eehäuser mit Trenn- wänden zerstört werden. Ein allgemeines Rauch- verbot würde Abhilfe scha†en. Dass ein Rauchverbot ein Umsatzkiller ist […], ist Unfug. Die Zahlen aus Bayern, wo seit dem Rauchverbot 2010 die Gastroumsätze jährlich ansteigen, sprechen für sich. Egal ob groß oder klein, für alle Betriebe würden die gleichen Re- geln gelten. Außerdem verdient man mit Speis und Trank, nicht mit Zigaretten. Sollten Wirte tatsächlich für etwas kämpfen, womit sie keinen Umsatz machen? Wenn Rauchen das einzige Ar- gument ist, dass Gäste kommen, sollte sich jeder gute Wirt ernsthaft Gedanken über sein Ge- schä–smodell machen. Es gibt nur wenige—emen, die uns Österreicher derzeit so spalten wie das Rauchen. Kaum je- mand, der keine Meinung dazu hat. Zumindest kenne ich niemanden. Denn sobald man am so- zialen Leben teilhaben will, ist man davon be- tro†en. Dass die Qualmerei gesundheitsgefährdend ist, darüber muss man nicht weiter diskutieren, das weiß man. Ich frage mich nur, ob nicht ein Rauchverbot in der Gastronomie gegen die Ei- gentums- und Berufsfreiheit verstößt. Gastrono- mische Betriebe sind nicht ö†entlich. Der Staat muss sich hier nicht als Schutzmacht für alle auf- spielen. Wenn er das tut, dann soll er darauf ach- ten, dass sich niemand eine Lebensmittelvergif- tung holt oder niemandem eine Deckenleuchte auf den Schädel fällt und Notausgänge gekenn- zeichnet sind. Wer einen gastronomischen Betrieb besucht, tri› eine freie Entscheidung. Wer Gastronom wird, tri› eine freie Entscheidung über die Posi- tionierung seines Betriebs – da pfuscht ihm ja auch niemand rein. Wer raucht, tri› eine freie 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 Schreiben Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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