sprachreif HUM 1, Schulbuch

154 Ein Protokoll anfertigen Bei Sitzungen und Treffen sowohl im schulischen (Klassenkonferenz, SGA-Versammlung, Elternver- einssitzung) oder beruflichen Alltag als auch im privaten (Vereins- oder Teamsitzung, Mieterver- sammlung) dienen Protokolle als Gedankenstüt- ze für und Information über Ergebnisse oder Arbeitsprozesse. Meist wird eine Protokollführe- rin/ein Protokollführer zu Beginn bestimmt, die/ der durch ihre/seine Unterschrift für die Genauig- keit und Richtigkeit bürgt. Teile eines Protokolls: •• Protokollkopf: Grund der Versammlung, Datum, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, Anwesenheits- liste mit Funktionen, Protokollführung (Schriftführerin/Schriftführer), Tagesordnung (geplanter Ablauf, nummeriert) •• Hauptteil: Die Hauptgedanken in Stichworten notieren und anschließend in Berichtform zusam- menfassen. Sinnvoll ist es, den Text gemäß den Tagesordnungspunkten zu gliedern. Ergebnisse, Anträge oder Anfragen werden wortgetreu festgehalten und mit Namen der Teilneh- merinnen/Teilnehmer versehen. Bei Abstimmungen müssen die Namen der Antragstellerin/des Antragstellers sowie die Zahl der Stimmen und Gegenstimmen vermerkt sein. Beschlüsse oder Vereinbarungen/Aufgabenverteilun- gen müssen möglichst genau notiert werden (wer, was, bis wann). •• Schluss: Eventuell einigt man sich schon auf den nächsten Termin , darunter wird mit Datum und Unterschrift der Protokollantin/des Protokollanten abgeschlossen. Merkenswert: Protokollformen • • Wortprotokoll: Redeprotokoll im Gericht oder Parlament, Vernehmungsprotokoll der Polizei • • Verlaufsprotokoll: Verlauf und Beschlüsse einer Sitzung inklusive Diskussionsbeiträgen und Wortmeldungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen • • Ergebnisprotokoll: Ergebnisse und Beschlüsse/Entscheidungen einer Sitzung, Vereinbarungen/ Aufgabenverteilung Merkenswert: Das Protokoll formal Sprache: informativ, sachlich, ohne Kommentare oder Wertungen Zeitform: Präsens Diskussionsbeiträge in indirekter Rede : z. B. Fr. Direktor Mascher meint, dass … Sonderseiten Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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