sprachreif BHS. Grammatik - Rechtschreibung - Stil, Arbeitsheft

30 Verbindungen mit Adjektiven und Partizipien Adjektive und Partizipien können mit Wörtern anderer Wortarten (Verb, Nomen, Pronomen, Adverb, Adjektiv) als erster Bestandteil Zusammensetzungen bilden. Adjektiv + Adjektiv : immer Zusammenschreibung, wenn – – die Adjektive gleichrangig sind (feuchtkalt, blaugrau) – – der erste Bestandteil bedeutungsverstärkend oder bedeutungsmindernd ist (dunkelgrün, superschnell, bitter­ böse, halbstark) – – einer der beiden Bestandteile nicht selbstständig vorkommt (großspurig, gutmütig, kurzsichtig) Nomen + Adjektiv: Zusammenschreibung (glasklar, bärenstark) Partizipien: Sie richten sich nach den Verben, die den Verbindungen zugrunde liegen. Es kommt daher Getrennt- oder Zusammenschreibung vor. – – Bei attributivem Gebrauch ist Zusammenschreibung in jedem Fall zulässig. (Er freute sich über die gewinnbrin- gende Investition. Die Investition stellte sich als Gewinn bringend heraus.) – – Verbindungen von Nomen + Partizip sind oft Verkürzungen von Wortgruppen. Es gilt Zusammenschreibung (angsterfüllt, sonnendurchflutet, bahnbrechend, zeitversetzt). Für alle oben nicht angeführten Verbindungen gilt in der Regel Getrenntschreibung. Vorzugsweise merkenswert: Getrenntschreibung gilt, – – wenn der erste Bestandteil gesteigert oder erweitert werden kann (gut gelungen, schwerer wiegend) – – wenn der erste Bestandteil auf -ig, -lich, -isch endet (eisig kalt, herbstlich bunt) – – wenn der erste Bestandteil ein Partizip ist (glühend heiß, strahlend weiß) . Ordnen Sie die folgenden Adjektive den nachstehenden Tabellen richtig zu. zartrosa, großspurig, taubstumm, dunkelblau, kleinmütig, zweifach, schwarzweiß, mehrdeutig, blutjung, altklug, uralt, erzkonservativ, redselig, lauwarm, süßsauer, dickflüssig Der erste Bestandteil ist mit dem nachfolgenden Adjektiv gleichrangig. Der erste Bestandteil verstärkt die Bedeutung oder schwächt sie ab. Einer der beiden Adjektivbestandteile kommt nicht selbstständig vor. A6  1  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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