sprachreif HAK/HTL 3, Schulbuch

203 Auf dem Weg zur Matura Verfassen Sie eine Erörterung . Situation : Da Ihre Klasse des Öfteren Museen und Ausstellungen besucht und dort gerne fotografiert, wurde im Deutschunterricht darüber diskutiert, ob das Fotografieren und anschließende Weiterver- wenden dieser Fotos generell für Besucherinnen und Besucher solcher Ausstellungen erlaubt sein sollte oder nicht. Lesen Sie den Zeitungsartikel Kunst und Urheberrecht: Wir sind Tarzan im Copyright-Dschungel , der in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen ist. Verfassen Sie nun die Erörterung und bearbeiten Sie dabei die folgenden Arbeitsaufträge : •• Fassen Sie unter Verwendung des Inputtextes kurz zusammen, wie die rechtliche Situation hinsichtlich des Fotografierens in Museen und an ähnlichen Orten aussieht. •• Erläutern Sie, für welche Zwecke solche Fotos weiterverwendet werden könnten, und welche Probleme bei der Weiterverwendung auftreten könnten. •• Argumentieren Sie, weshalb Sie für oder gegen das Fotografieren an solchen Orten sind. Schreiben Sie zwischen 540 und 660 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 1 Kunst und Urheberrecht: Wir sind Tarzan im Copyright-Dschungel Von Julia Voss | 30.07.2016 Einerseits bieten Museen Selfie-Stationen an, andererseits werden Fotos untersagt. Was ist denn nun eigentlich erlaubt? Rechtsanwalt Florian Schmitdt-Gabain im Gespräch über Urheberrechte und Selfies vor Kunstwerken. Fotografieren Sie in Kunstmuseen? Florian Schmidt-Gabain: Ja, sehr gerne. Ich foto- grafiere vor allem aus zwei Gründen. Zum einen sind Fotos gute Gedächtnisstützen, wenn ich mir ein Werk merken will. Zum anderen begannen meine Freundin und ich vor einiger Zeit, uns ge- genseitig vor Museumswerken zu fotografieren und die gezeigten Personen auf Gemälden nach- zuahmen. Wir hoffen, unsere Enkelkinder wer- den eines Tages Spaß an dem immer umfangrei- cher werdenden Album haben. Viele Museen scheinen dazu ein zwiespältiges Verhältnis zu haben: Einerseits bieten sie Stationen an, wo ausdrücklich Selfies gemacht werden sollen. Andererseits werden Besucher häufig in den Räumen ermahnt, dass das Fotografieren nicht gestattet sei. Was sagt das Urheberrecht dazu? Das Urheberrecht ist in aller Regel nicht der Grund für solche Ermahnungen. Zwar stellt das Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten Werks grundsätzlich eine genehmigungspflichti- ge Handlung dar. Doch kennt dieser Grundsatz zahlreiche Ausnahmen. Unter anderem, dass Fo- tografieren für private Zwecke erlaubt ist. Den allermeisten Museumsbesuchern gestattet es das Urheberrecht also, Fotos zu machen. Und sobald es sich um einWerk handelt, dessen Künstler vor mehr als siebzig Jahren gestorben ist, spielt das 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Schreiben Semester- check Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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