sprachreif HAK/HTL 2, Schulbuch

96 Sollen Hasspostings im Netz strenger bestraft werden? PRO: Albert Steinhauser, Nationalratsabge- ordneter [Anm.: von 2007 bis 2017] Ja! Wer im „realen“ Leben angegriffen wird, kann auf den Schutz des Strafrechts vertrauen. Wer hingegen im Internet wüst attackiert wird, ist oft schutzlos. Wir wollen, dass das Internet nicht zum virtuellen Marktplatz wird, auf dem Hass- botschafter ungestört andere mit Worten hin- richten können. Hasspostings sind in wenigen Sekunden gemüt- lich von der Wohnzimmercouch aus abgesetzt und können in kürzester Zeit eine enorme Reich- weite erlangen. Sie beeinträchtigen das Privat- und Berufsleben der Betroffenen in massivster Weise. Hassposter zielen auf die Einschüchte- rung, Herabwürdigung und Schädigung von ein- zelnen Personen ab. Das können wir nicht zulas- sen. Daher braucht es bei besonders schweren Fällen auch den Schutz des Strafrechts. KONTRA: Gerald Ganzger, Rechtsanwalt Die Strafrahmen bei jenen Tatbeständen im ös- terreichischen Strafrecht, mit denen gegen Hass- postings im Netz vorgegangen werden kann, sind sicherlich ausreichend. Beispielsweise bei Verhetzung geht der Strafrahmen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Höhere Strafrahmen bringen bei der Bekämpfung von solchen Hasspostings gar nichts. Viel wichtiger bei der Bekämpfung von solchen Hasspostings ist einerseits eine effiziente Strafverfolgung. Dazu müssen die personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaften erweitert werden. Anderer- seits ist auch eine öffentliche Bewusstseinsbil- dung notwendig, dass es sich bei solchen Hass- postings nicht um „Kavaliersdelikte“ handelt, sondern diese tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden und sogar Freiheitsstrafen nach sich zie- hen können. QUELLE: http://www.noen.at/niederoesterreich/gesellschaft/pro-kontra-sollen-hasspostings-im-netz-strenger-bestraft-werden/44.218.392# ; (abgerufen am 06.04.2018) 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 Beurteilen Sie im Plenum, ob in den beiden Texten eine überzeugende Argumentation entwickelt wurde. Formulieren Sie gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. Sehen Sie sich das Video der Journalistin Ingrid Brodnig über Mythen im Web auf https://www.profil. at/themen/gegen-hass-im-netz an. Informieren Sie außerdem auf https://www.saferinternet.at/ news-detail/hasspostings-im-internet-was-sagt-das-gesetz/ über relevante Strafbestände bei Hass- postings. Nehmen Sie zu der Frage „Sollen Hasspostings im Netz strenger bestraft werden?“ selbst Stellung (Pro oder Kontra). Verfassen Sie eine schriftliche Stellungnahme. Beenden Sie Ihre Stellungnahme mit einem Lösungsvorschlag oder einem Appell. Beziehen Sie sich dabei auf den Zeitungsartikel Sollen Hasspostings im Netz strenger bestraft werden? A43 C A44 Ó 64d3su A45 Merkenswert: Der Aufbau einer Stellungnahme • Die Einleitung nimmt Bezug auf den Anlass der Stellungnahme, nennt das Thema sowie die Basisdaten des Ausgangstextes und legt den eigenen Standpunkt kurz dar. • Im Hauptteil begründen und belegen Sie Ihren Standpunkt. Ihre Argumente reihen Sie (z. B.) linear, vom schwächsten zum stärksten Argument. Greifen Sie Argumente aus dem Ausgangstext auf, indem Sie diese entkräften oder verstärken. • Am Schluss fassen Sie Ihre Position noch einmal zusammen und ziehen eine Schlussfolgerung aus den vorgebrachten Argumenten. Sie können zusätzlich noch einen Lösungsvorschlag, eine Aufforde- rung, einen Appell an Ihre LeserInnen formulieren. Schreiben 3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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