sprachreif HAK/HTL 2, Schulbuch

109 Sehen Sie sich die Präsentation an: https://www.youtube.com/watch?v=I3T3TbUfN1Q und notieren Sie, welche Informationen Sie über den Vortragenden erfahren. Analysieren Sie den Vortrag in Hinblick auf • Inhalt • Mimik/Gestik • Sprache (Wortwahl, Verständlichkeit, …) • Hilfsmedien (Flipchart) und kommentieren Sie auf Basis dieser Analyse, was Ihnen als gelungen bzw. nicht gelungen erscheint. Nennen Sie wesentliche Redetaktiken, die Sie bei einer vorbereiteten Rede berücksichtigen können. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einem Verlaufs- und einem Ergebnisprotokoll. Auf dem Weg zur Matura Verfassen Sie eine Zusammenfassung . Situation : Als Vorbereitung auf eine fächerübergreifende Themenwoche zum Thema „Liebe“ sollen Sie ein Interview mit der Scheidungsanwältin Helene Klaar zusammenfassen. Lesen Sie das Interview Reden wir über Liebe! von Sybille Hamann mit Helene Klaar aus der Zeitschrift „Datum“. Verfassen Sie nun die Zusammenfassung und bearbeiten Sie dabei folgende Arbeitsaufträge : • Geben Sie wieder, was der österreichische Gesetzgeber unter dem Begriff „Ehe“ versteht. • Beschreiben Sie die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedeutungen von „Ehe“. • Erläutern Sie den Standpunkt von Helene Klaar gegenüber dem Konzept der Ehe und der Liebe. Schreiben Sie 270 bis 330 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 1 Ó 69db9h 2 3 4 5 Reden wir über Liebe! Von Sybille Hamann | 01.09.2015 Die Anwältin Helene Klaar kommt ins Spiel, wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt. Von der Liebe will sie nichts wissen. Helene Klaar ist eine der bekanntesten […] Scheidungsanwältinnen Österreichs. Wir wollten über Liebe reden. Ich nicht. Warum nicht? Weil ich davon nichts verstehe. Es ist nicht mein Metier. Ich habe zu wenig darüber nachgedacht, deswegen kann ich nichts Sinnvolles beitragen. Aber über die materiellen und rechtlichen Grundlagen der Liebe können wir reden. Die Form, in der sich Liebe materialisiert, die Ehe. Ich lehne es ab, es so zu sehen. Die Ehe ist ein Vertrag. Deswegen steht sie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Wäre sie kein Vertrag, würde sie dort nicht drinstehen. Große Gefühle sind nicht gesetzlich geregelt. Bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Mietern und Vermietern ist es ja auch ziemlich egal, ob sie einander mö- gen. Liebe und Ehe haben nichts miteinander zu tun? Ich sage immer: Es ist leichter, mit jemandem 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Schreiben Zuhören und sprechen Semester- check Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=