querdenken - Geschichte und Politische Bildung 4, Schulbuch

81 Globalisierung Entstehung eines europäischen Wirtschaftsraumes Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepu- blik Deutschland schlossen sich 1951 in Paris zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS oder auch Montanunion) zusammen, ein gemein- samer Markt kriegswichtiger Güter sollte zur Friedenssicherung beitragen. Die Römischen Verträge von 1957 sind ein weiterer Grundstein für die Einigung Europas und das Entstehen eines europäischen Wirtschaftsraumes. Die sechs Staaten legten in diesen Verträgen die Ziele der Europäischen Wirtschafts- gemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) wie folgt fest: • Aufbau einer gemeinsamen Zollunion • Abbau interner Handelshindernisse und Errichtung eines gemeinsamen Marktes • Bewegungsfreiheit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital • Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Atomenergie O Europäisierung, S. 99 ff. › Mit dem Zusammen- schluss von EGKS, EWG und EAG 1967 wurde die Grundla- ge für die spätere Europäische Union (EU) gelegt, die 1993 gegründet wurde. P EFTA: European Free Trade Association (Europäische Frei- handelszone) Plakat zur Unterzeichnung der Römischen Verträge, 1957 Jubiläumsbriefmarke, 1985 Mit den Römischen Verträgen gelang es, Frieden unter den Mitgliedstaaten zu garantieren. Durch sie konnte ein gemeinsamer wirtschaftlicher und poli- tischer Rahmen gesetzt werden, der nationale Einzelinteressen zu gemein- samen Interessen werden ließ. Geschaffen wurde ein weltweit einzigartiger Handelsraum, der […] den europäischen Wohlstand bis heute ermöglicht. Niesen, Die Geburtsstunde der EU, www.spiegel.de , 25.3.2017 A10 Zeige die im Inputtext genannten Punkte anhand der Textquelle auf. Erkläre die Aussage in der Textquelle, dass die Friedenssicherung durch wirtschaftliche Zusammenarbeit gewährleistet wird. Nimm Stellung zur Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit im 21. Jh. (HMK, HOK) M7 Die 1960 gegründete EFTA verstand sich als wirtschaftspolitische Staatenge- meinschaft. Sie sah gegenseitige Handelserleichterungen vor, wie z. B. die Verwirklichung des Freihandels und Abbau von Zollschranken, die Vorgabe von Wettbewerbsregeln (z. B. Vergabe von Subventionen) sowie die Förde- rung von Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung. Die Souveränität und politische Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten sollte dabei erhalten bleiben. Mitgliedstaaten waren neben der Schweiz, Schweden, Dänemark, Portugal und Großbritannien auch Österreich. Gegenüber Nicht-EFTA-Ländern blieben uneinheitliche Handelsschranken und Zölle bestehen, was den Handel kompli- ziert machte. Mit dem Beitritt vieler Länder zur EU schrumpfte die EFTA. Heute umfasst sie nur mehr Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Länder, mit Ausnahme der Schweiz, und die EU bilden gemeinsam den Europä- ischen Wirtschaftsraum (EWR). BASISKONZEPT – AUSWAHL Da die Vergangenheit unzählige Ereignisse und Betrachtungsweisen bietet, ist es unmöglich „Geschichte“ umfassend darzustellen. Es muss daher eine Aus- wahl getroffen werden. Es kann sein, dass diese Ausschnitte der Vergangenheit nur teilweise in Quellen überliefert sind (Partialität). Ebenso ist es möglich, dass die getroffene Auswahl bestimmten Absichten folgt: Dafür werden passende Quellen und Betrachtungsweisen gewählt sowie eine zeitliche und räumliche Einschränkung getroffen (Selektivität). Eine solche Auswahl schränkt zwar den Aussagewert der Darstellung ein, doch dadurch wird eine Betrachtung über- haupt erst möglich. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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