querdenken - Geschichte und Politische Bildung 4, Schulbuch

35 Faschismus NS-Diktatur in Österreich Nach dem Einmarsch übernahmen Nationalsozialistinnen und Nationalsozia- listen sofort die Macht. Innerhalb kurzer Zeit wurde das ehemalige Österreich „gleichgeschaltet“. Politik, Verwaltung, die Wirtschaft und das Alltagsleben wurden nach deutschem Vorbild umstrukturiert. Das Bundesheer wurde bereits am Tag nach dem „Anschluss“ auf Hitler vereidigt und in die deutsche Wehrmacht eingegliedert. Wie schon zuvor in Deutschland wurden „unzu- verlässige“ Beamtinnen und Beamte, also jene, die politisch anders dachten, sowie Beamtinnen und Beamte jüdischer Herkunft entlassen. Die Medien (Presse, Rundfunk, Film) unterstanden nun direkt Reichspropagandaminister Goebbels . Die Polizei kam unter SS -Oberherrschaft. Die Erinnerung an Öster- reich sollte ausgelöscht werden: Ab 1. Mai 1938 hieß Österreich „Ostmark“; ab 1942 durfte nur mehr die Bezeichnung „Alpen- und Donau-Reichsgaue“ ver- wendet werden. Das ehemalige Österreich wurde in Reichsgaue eingeteilt, die nur teilweise den Bundesländern entsprachen. P Joseph Goebbels: (1897– 1945), Propaganda- und Kulturminister im national- sozialistischen Deutschland; kontrollierte die Medienbe- richterstattung im Sinne der rassistischen NS-Ideologie; beging bei Kriegsende am 1.5.1945 Selbstmord P Schutzstaffel (SS): eigen- ständige Organisation der NSDAP; erlangte Kontrol- le über die Polizei, stellte Verbände in den Konzentra- tionslagern, übernahm auch militärische Funktion P Gestapo: Kurzfassung für Geheime Staatspolizei; kurz nach Machtergreifung der NSDAP entstanden; arbeitete mit brutalen Methoden gegen politisch Andersdenkende Mahnmal für die Opfer der Gestapo am Wiener Morzinplatz, Foto, 2000 P Denunziation: Öffentliche Beschuldigung bzw. Anzeige einer Person oder Gruppe bei einer übergeordneten Institution aus niedrigen persönlichen oder politischen Gründen (z. B. Erlangen eines persönlichen Vorteils) O Holocaust, S. 59 k322i5 Austria-Forum Die „Ostmark“ inkl. der nach der Besetzung Jugoslawiens im April 1941 angeschlossenen Teile Sloweniens NS-Terror gegen politisch Andersdenkende Während der NS-Herrschaft wurden jede feindliche oder pro-österreichische Handlung bzw. jedes Anzeichen von Widerstand in der Bevölkerung erbar- mungslos verfolgt. Das „Heimtückegesetz“ verbot jede Kritik an Hitler, der NSDAP und am Staat. Bereits eine abfällige Bemerkung in der Öffentlichkeit, das Erzählen eines politischen Witzes oder das Hören eines ausländischen Rundfunksenders konnte zu einer Verhaftung führen. Auf politische Aktionen (z. B. Unterstützung von Widerstandsgruppen, Verteilen von Flugblättern gegen den NS-Terrorstaat) stand sogar die Todesstrafe. Manche begeisterte National- sozialistinnen und Nationalsozialisten waren auch bereit, diejenigen, die das NS-Regime kritisierten bzw. sich dagegen wandten, bei der Gestapo zu denun- zieren . Es wurden zehntausende Österreicherinnen und Österreicher unter- schiedlicher politischer und religiöser Richtungen von der Gestapo verhaftet, misshandelt und ohne Gerichtsurteil in Konzentrationslager eingeliefert und dort missbraucht, gefoltert und auch ermordet. A8 Arbeitet mithilfe eines österreichischen Atlas Unterschiede zwischen den Reichsgauen 1938–1945 und den Bundesländergrenzen heute heraus. Entwickelt eine Erklärung für die Unterschiede und überprüft diese durch eine Recherche im Austria-Forum (Onlinelink). (HMK) M4 T2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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