querdenken - Geschichte und Politische Bildung 4, Schulbuch

121 Politische Mitbestimmung Mitbestimmung im Schulgemeinschaftsausschuss In der Schule kannst du in verschiedenen Bereichen mitreden und mitbestim- men, so zum Beispiel bei der Wahl der Klassensprecherin oder des Klassen- sprechers am Beginn des Schuljahres. Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist gesetzlich vorgeschrieben und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (3), der Eltern (3) und ausgewählten Schülerinnen und Schülern (3) zusammen. Die Schulleitung leitet zwar die Sitzungen, ist aber selbst nicht stimmberechtigt. Der SGA trifft gemeinsam Entscheidungen über das Miteinander im Schulalltag und im Unterricht. Dazu gehören u. a. die Festlegung der Hausordnung, mehrtägiger Schulveranstaltungen, von Eltern- sprechtagen, der schulautonomen Tage, aber auch Fragen der Erziehung und des Unterrichts sowie eventuell notwendige Baumaßnahmen. Schüler- und Schülerinnenvertretungen Schüler- und Schülerinnenvertretungen haben eine wichtige Funktion bei schuldemokratischen Prozessen. Sie vertreten, wie der Name schon sagt, die Interessen von Schülerinnen und Schülern gegenüber der Schulleitung, den Lehrenden und den Eltern. Obwohl in den Schulen Schuldemokratie nicht immer aktiv gelebt wird, können Schülervertreterinnen und -vertreter einiges erreichen. Im Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 58 Abs. 2) sind ihre Rechte festgehalten: Das Mitwirkungsrecht ermöglicht es der Schülerinnen- und Schü- lervertretung Entscheidungen der Schulleitung bzw. der Lehrerschaft durch Handeln zu beeinflussen. Wesentliche Ele- mente sind beispielsweise das Recht seine Meinung kundzutun oder das Recht auf Ab- gabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Die Schülerinnen- bzw. Schülervertretung muss auch zu Konferenzen der Lehrerschaft eingeladen werden. Das Mitentscheidungs- recht ermöglicht es u. a. in wichtigen Fragen der Erziehungsmittel, z. B. der Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers, mitzube- stimmen. f22x3k Informationen über die Aktions- tage politische Bildung › Der Schulgemeinschafts- ausschuss (SGA) ist u. a. nur für den Schultyp AHS gesetz- lich vorgeschrieben. Für NMS u. a. Schultypen wurde parallel dazu das Schulforum einge- richtet, das sich aus Schul- leitung, Lehrer- und Eltern- schaft zusammensetzt, jedoch keine Mitwirkung seitens der Schülerinnen und Schüler vorsieht. › Auch am Arbeitsplatz bestehen in Österreich Mitbe- stimmungsmöglichkeiten. In vielen privaten und öffent- lichen Betrieben können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine sog. Betriebsratswahl eine Inte- ressensvertretung aus ihrem Kreis für einen bestimmten Zeitraum wählen. Diese ver- tritt die Anliegen und Interes- sen der Belegschaft gegen- über der Leitung. Es kann sich dabei z.B. um Fragen der Betriebsführung, der Ent- lohnung, der betrieblichen Ausbildung, der Einhaltung von Schutzbestimmungen bzw. um Verbesserungen am Arbeitsplatz oder auch um die Ausstattung der Aufenthalts- räume handeln. Demonstration von Schülerinnen und Schülern gegen die Abschaffung der schulautonomen Tage, Wien, Foto, 2009 A7 Beschreibe die Bedeutsamkeit der gesetzlich verankerten Rechte von Schülerinnen- und Schülervertretungen innerhalb der Schuldemokratie. Erkläre das Basiskonzept „Handlungsspielräume“ im Zusammenhang mit Möglichkeiten der außerparlamentarischen Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger. Verfasse eine Meinungsrede zur Stärkung der Mitsprache von Schülerinnen und Schülern in der Schule. (AW, PSK, PHK) BASISKONZEPT – HANDLUNGSSPIELRÄUME Menschliches Handeln beeinflusst historische Entwicklungen. Für Entschei- dungen bestehen oft mehrere Möglichkeiten. Handlungsspielräume bedeuten, dass bewusst oder unbewusst zwischen diesen Möglichkeiten gewählt werden kann. Auf politischer Ebene bezieht sich diese Wahl immer auch auf Normen und Werte. Gesellschaftliche und politische Entwicklungen werden demnach von Entscheidungen beeinflusst, die Menschen treffen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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