querdenken - Geschichte und Politische Bildung 4, Schulbuch

114 Politische Mitbestimmung Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Idee der Menschenrechte gab es schon lange, doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg kam es durch die Vereinten Nationen (UN) zu einer schriftlichen Ausformulierung. Der Krieg hatte verdeut- licht, dass Menschenrechte nicht durch einzelne Staaten, sondern nur gemein- sam sichergestellt werden können. Dies war eine Reaktion auf den Terror und die Grausamkeit der nationalsozialistischen Verbrechen. Die UN-Generalversammlung verabschiedete am 10. Dezember 1948 in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie um- fasst 30 Artikel mit grundlegenden Rechten, u. a. das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Asyl und Staatszugehörigkeit, Gewissens-, Glaubens- und Meinungs- freiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Arbeit, Bildung und Ge- sundheit, den Schutz vor Diskriminierung oder das Verbot von Folter und Skla- verei. Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Das bedeutet, sie gelten für alle Menschen weltweit und können nicht abgetreten werden. Sie müssen in ihrer Gesamtheit ohne Unterscheidung nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationa- ler oder sozialer Herkunft, Vermögen oder Geburt respektiert werden. Menschenrechte – das höchste Gut der Menschheit Die AEMR ist eine Empfehlung der UNO, aber kein völkerrechtlicher Vertrag. Jedoch haben sich die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Zusam- menarbeit und Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Die Anerkennung der Menschenrechte führte dazu, dass in vielen Ländern die Todesstrafe abge- schafft wurde, Folter und Sklaverei heute international geächtet werden und die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert wird. Die AEMR ist ein Werte- katalog, der heute in vielen Staatsverfassungen verankert ist. Durchsetzung und Kontrolle Unterschiedliche Institutionen beobachten die Menschenrechtssituation verschiedener Regionen (zur EU s. S. 119). Berichte von NGOs (z. B. Amnesty International, Human Rights Watch) oder des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR) zeigen, dass es immer noch viele Menschenrechts- verletzungen gibt. Sie fordern daher von den jeweiligen Regierungen, dass Betroffene geschützt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. In Österreich prüft der Verfassungsgerichtshof das verfassungsgemäße Zu- standekommen der Gesetze und damit die Frage, ob diese den Menschenrech- ten entsprechen. Seit 2012 ist auch die Volksanwaltschaft dafür zuständig, die Einhaltung von Menschenrechten zu überwachen und zu fördern. Dabei wird sie vom Menschrechtsbeirat beraten, der aus Mitgliedern von Bundesministe- rien, Landesregierungen und von NGOs (z. B. Caritas, SOS Mitmensch, Amnesty International, ZARA) besteht. P Eleanor Roosevelt: (1884–1962), war Präsidentin der UN-Kommission für Menschenrechte (1947–1951) und Mitverfasserin der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Ehefrau des vormaligen US-amerika- nischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt › Im Gegensatz zur AEMR sind Entscheidungen gemäß der Europäischen Menschen- rechtskonvention (EUMRK) völkerrechtlich verbindend. O Holocaust, S. 63 5e86sj Allgemeine Erklärung der Menschrechte ix4e8k UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) 2wa8k8 Amnesty International Österreich sr4z35 Human Rights Watch 5u38qs Volksanwaltschaft f5b6n8 Liga für Menschrechte, Österreich Institutionen, die sich für den Schutz und die Durchsetzung von Menschenrechten einset- zen (Auswahl): Menschrechtslogo (seit 2011) Eleanor Roosevelt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Foto, 1949 A1 Recherchiere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (siehe Link). Reihe die drei dir am wichtigsten erscheinenden Menschenrechte. Begründe deine Auswahl. (PHK) T2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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